Trump schränkt Green Card für Millionen ein
Drei Jahrzehnte lang konnten Menschen in den USA ihre Green Card beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen. Diese Praxis, bekannt als Adjustment of Status, hat die Trump-Administration am 22. Mai mit einem internen Behördenmemo gestoppt. Policy Memo PM-602-0199 der Einwanderungsbehörde USCIS erklärt den Inlandsweg zur diskretionären Ausnahme, die nur noch in außerordentlichen Umständen gewährt wird. Bis zu 500.000 Antragsteller pro Jahr sind direkt betroffen.
Was Adjustment of Status bisher bedeutete
Eine Green Card, offiziell Permanent Resident Card, gewährt das Recht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA ohne Staatsbürgerschaft. Für die rund 1,1 Millionen Menschen, die jährlich eine Green Card beantragen, gab es bislang zwei Wege: das Konsularverfahren aus dem Ausland und das Adjustment of Status, kurz AOS, eine Statusänderung im Inland. Etwa die Hälfte aller Antragsteller nutzte den Inlandsweg.
Sein Vorteil war erheblich: Wer seinen Antrag in den USA stellte, durfte während der Bearbeitungszeit legal im Land bleiben, arbeiten und reisen. Das Konsularverfahren dauert deutlich länger. Und es birgt ein weiteres Risiko: Wer die USA verlässt und früher gegen Einwanderungsrecht verstoßen hat, riskiert Einreisesperren von drei bis zehn Jahren. AOS umging dieses Problem.
Was die neue Direktive anordnet
Das Memo PM-602-0199 erklärt AOS zum behördlichen Ermessen, nicht zum einklagbaren Recht. USCIS-Sprecher Zach Kahler begründete es damit, man kehre zur ursprünglichen Absicht des Gesetzes zurück. AOS sei als Schlupfloch genutzt worden, das Inhabern von Studenten- oder Touristenvisa dauerhaften Aufenthalt ermögliche, obwohl diese Visa für temporäre Zwecke ausgestellt wurden.
Das Memo enthält Ausnahmen. Inhaber sogenannter Dual-Intent-Visa wie H-1B für Fachkräfte oder L-1 für konzerninterne Transfers sollen weiterhin im Inland beantragen können. Für diese Kategorien war der Daueraufenthalt von Anfang an als rechtlich zulässige Option angelegt. Die Ausnahme schützt viele hochqualifizierte Arbeitsmigrantinnen und -migranten aus Indien, China und Europa, die über H-1B-Visa in US-Technologieunternehmen tätig sind.
Wer konkret betroffen ist
Stark betroffen sind F-1-Studenten: Internationale Studierende, die nach dem Abschluss heiraten oder einen Arbeitsvertrag außerhalb der H-1B-Kategorie erhalten und eine Green Card beantragen wollten. Ebenso betroffen: B-1/B-2-Touristen und Geschäftsreisende, die in den USA geblieben sind, Ehepartner und Kinder von US-Bürgern ohne Dual-Intent-Visum sowie viele humanitäre Kategorien.
Die American Immigration Lawyers Association (AILA) nannte die Direktive einen Versuch, Jahrzehnte der AOS-Bearbeitung umzustürzen. Shev Dalal-Dheini, Senior Director für Regierungsbeziehungen bei der AILA, sprach von einem Angriff auf legale Migration. Die Hilfsorganisation World Relief warnte vor unbefristeter Familientrennung: Wer ausreist, um konsularisch zu beantragen, riskiert jahrelange Einreisesperren, weil frühere Verstöße gegen Einwanderungsrecht nachträglich gewertet werden könnten.
Kein Gesetz, kein Kongress
Was das Policy Memo von einem Gesetz unterscheidet: Es wurde ohne Kongressbeschluss erlassen. Das Adjustment of Status ist im Immigration and Nationality Act verankert, das Gesetz selbst ändert sich nicht. Aber USCIS-Behörden haben stets einen Ermessensspielraum bei der Bearbeitung behalten. Trump nutzt diesen Spielraum, ohne politische Mehrheiten im Kongress gebraucht zu haben.
Die U.S. Chamber of Commerce, die in anderen Einwanderungsfragen bereits gegen die Regierung klagte und betonte, die US-Wirtschaft brauche mehr Arbeiter, nicht weniger, hat sich zum AOS-Memo noch nicht positioniert. Die AILA dagegen kündigte rechtliche Schritte an. Ob Bundesgerichte eingreifen werden, ist ungewiss: Bei diskretionären Behördenentscheidungen haben Gerichte traditionell begrenzten Spielraum.
Dieser Unterschied ist politisch bedeutsam. Ein gesetzlicher Einschnitt dieser Größenordnung hätte den Kongress passieren müssen, wäre öffentlich debattiert worden und hätte möglicherweise keine Mehrheit gefunden. Das Policy Memo braucht keine Mehrheit.
Bis zur ersten Gerichtsentscheidung
USCIS hat bislang nicht bekanntgegeben, ab wann die Direktive gilt und ob laufende Anträge rückwirkend betroffen sind. Einwanderungsanwälte empfehlen Mandanten, laufende AOS-Anträge nicht zurückzuziehen.
Die zentrale Rechtsfrage lautet: Darf eine Behörde einen jahrzehntelang genutzten Rechtsweg zum Ausnahmefall erklären, ohne dass der Kongress das Gesetz ändert? Wenn die Antwort nein lautet, müsste ein Bundesgericht die Direktive stoppen. Die AILA hat Klage angekündigt. Erste Gerichtsentscheidungen dürften innerhalb weniger Wochen fallen.
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