Mehr Netto durch steuerfreie Überstunden?
Nur 1,4 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland erhalten regelmäßig steuerpflichtige Überstundenzuschläge. Das hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung berechnet und damit eine unbequeme Frage für die Merz-Regierung aufgeworfen: Wie viel bringt eine Steuerbefreiung, die fast alle ausschließt?
Die Koalitionsvereinbarung: Nur der Zuschlag wird befreit
Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU-SPD-Regierung steht, Überstundenzuschläge künftig von der Einkommensteuer zu befreien, um Fachkräfte zu gewinnen und Mehrarbeit attraktiver zu machen. Das klingt nach mehr Netto, ist aber enger gefasst als es klingt. Steuerfrei ist nicht der gesamte Lohn für die Überstunde, sondern nur der Zuschlag - also der Teil des Lohns, der über das normale Stundenlohnäquivalent hinausgeht. Und das nur bis zur Grenze von 25 Prozent des Grundlohns.
Hinzu kommt: Sozialversicherungsbeiträge bleiben vollständig erhalten. Wer eine Überstunde mit einem typischen Zuschlag von 25 Prozent leistet und in der mittleren Steuerklasse liegt, hat laut einer vereinfachten Berechnung des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums etwa 3,50 Euro mehr in der Tasche. Der Beirat hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bereits im August 2025 schriftlich mitgeteilt, die Reform entfalte eine sehr begrenzte Anreizwirkung. Das Steuersystem werde komplizierter, ohne dass dem ein nennenswerter Effekt auf das Arbeitsangebot gegenüberstehe.
Was die Analyse zeigt: 31 Cent im Monat
Das WSI hat die Struktur der deutschen Arbeitswelt analysiert. Überstundenzuschläge, die steuerpflichtig sind, erhalten primär Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben mit ausdrücklicher Überstundenregelung. Das sind die gut organisierten Berufsgruppen der IG Metall in der Automobilindustrie, von ver.di im öffentlichen Dienst und ähnlicher Gewerkschaften.
Die mediane monatliche Entlastung durch die geplante Reform liegt nach WSI-Berechnung bei rund 31 Cent pro Monat - gemessen über alle Beschäftigten. Das DATEV-Magazin fasste das Ergebnis präzise zusammen: "Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen gehen weitgehend leer aus."
Pikant dabei: Die Gruppen, die am stärksten vom Fachkräftemangel betroffen sind - Pflegekräfte, Handwerker, Servicepersonal, Beschäftigte ohne Tarifvertrag - bekommen keine oder kaum steuerpflichtige Überstundenzuschläge. Entweder weil ihr Tarifvertrag das nicht vorsieht oder weil sie gar keinen Tarifvertrag haben. Knapp die Hälfte aller deutschen Arbeitnehmer ist ohne Tarifbindung.
Was nicht stimmt: Wer nicht profitiert
Die zentrale Behauptung, die Reform bringe allgemein mehr Netto für Überstunden, trifft auf den überwiegenden Teil der Beschäftigten nicht zu. Ein Mindestlohn-Beschäftigter im Einzelhandel ohne Tarifvertrag erhält keinen gesonderten Überstundenzuschlag und geht leer aus. Eine Pflegefachkraft in einem nicht tarifgebundenen Heim hat dieselbe Situation. Ein selbstständiger Handwerker, der mehr als acht Stunden arbeitet, profitiert ebenfalls nicht.
Außerdem wirft die Logik der Reform eine Verteilungsfrage auf: Wer höheres Einkommen und höheren Steuersatz hat, profitiert von jeder Steuerbefreiung stärker als jemand mit niedrigem Einkommen. Eine pauschale Steuerbefreiung für Zuschläge, die nur Gutverdienende in Tarifbetrieben erhalten, verstärkt diese Asymmetrie.
Was die Koalitionsvereinbarung nicht vorsieht: eine Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge auf Überstundenentgelt, eine Ausweitung des Steuerfreibetrags auf das gesamte Überstundenentgelt oder eine direkte Einkommensteuerentlastung bei unteren und mittleren Einkommen. Alle drei Alternativen würden breitere Gruppen erreichen, werden aber im Reformpaket nicht diskutiert.
Was stimmt: Ein begrenzter Effekt ist real
Für die 1,4 Prozent der Beschäftigten mit regelmäßigen, tariflichen Überstundenzuschlägen ergibt sich ein realer, wenn auch bescheidener Vorteil: 3,50 Euro pro geleisteter Überstunde netto mehr in der Tasche. Für ein Vollzeitäquivalent mit vier Überstunden pro Woche summiert sich das auf etwa 560 bis 700 Euro im Jahr.
Die Reform hat auch einen Symbolwert, den Arbeitgeberverbände betonen: Sie sendet das Signal, dass der Staat Mehrarbeit nicht wegbesteuert. Die Barmer Krankenkasse hat in einer Erläuterung festgestellt, das geplante Modell könne langfristig für mehr Transparenz bei Überstundenvergütungen sorgen.
Bis zum Koalitionsausschuss am 30. Juni
Stand heute: Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz, das die Reform umsetzen soll, liegt als Referentenentwurf seit dem 12. September 2025 vor. Ein neuer Referentenentwurf des Finanzministeriums soll die Überstunden-Steuerbefreiung zeitweise nicht mehr enthalten haben, wie das Handelsblatt berichtete. Die Koalition ist intern gespalten: Die SPD will eine breitere Entlastung mittlerer Einkommen sehen, bevor sie zustimmt. Die Union besteht darauf, die Reform überhaupt zu beschließen.
Lars Klingbeil hat als Zieldatum den Koalitionsausschuss am 30. Juni 2026 genannt, der das gesamte Reformpaket aus Einkommensteuer, Rente, Pflegeversicherung und Bürokratieabbau finalisieren soll. Die Gewerkschaftsdachorganisation DGB hat sich nicht grundsätzlich gegen die Überstunden-Reform gestellt, aber darauf bestanden, dass Schritte zur Fachkräftegewinnung nicht auf Kosten der Arbeitszeitschutzregeln gehen dürfen. Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende, hat klargemacht, dass die geplante Arbeitszeitflexibilisierung für die Gewerkschaften eine rote Linie bildet.
Was der 30. Juni entscheidet: Ob die Reform in ihrer bisherigen Form verabschiedet wird, ob sie breiter angelegt und damit teurer wird oder ob sie ganz fällt. Alle drei Szenarien sind nach aktuellem Stand möglich.
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