GKV-Reform: Bundesrat und Ärzte machen Front
Politik

GKV-Reform: Bundesrat und Ärzte machen Front

Am 10. Juni blieben bundesweit Arztpraxen aus Protest gegen Warkens GKV-Spargesetz geschlossen. Alle Bundesländer wollen am 12. Juni gemeinsam im Bundesrat Änderungen fordern, während das GKV-Defizit auf fast 19 Milliarden Euro angewachsen ist.

11. Juni 2026, 18:41 Uhr 727 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Wer am Mittwoch einen Arzttermin hatte, stand vielerorts vor geschlossenen Türen: Tausende Praxen blieben bundesweit geschlossen, um gegen Warkens GKV-Spargesetz zu protestieren. Gleichzeitig gaben alle Bundesländer bekannt, auf der Bundesratssitzung am Freitag gemeinsam Änderungen zu fordern. Das Gesetz, über das der Bundestag am 26. Juni abstimmt, spart nach aktuellen Kassendaten schon jetzt zu wenig: Das GKV-Defizit für 2027 ist auf knapp 19 Milliarden Euro angewachsen, 3,5 Milliarden mehr als die Koalition noch im April berechnet hatte.

16,3 Milliarden geplant, 18,8 Milliarden Realität

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hat, soll ab 2027 jährlich 16,3 Milliarden Euro einsparen. Es setzt auf eine Ausgabenbremse, die Steigerungen bei Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen an das tatsächliche Einnahmenwachstum der Kassen koppelt. Hinzu kommen Leistungskürzungen und eine neue Beitragsregel für bestimmte Ehepartner ohne Kinder unter sieben Jahren. Der ursprüngliche Referentenentwurf hatte noch 19,6 Milliarden Euro Einsparungen vorgesehen; auf Druck der CSU und von SPD-Abgeordneten wurde das Volumen im Kabinettsbeschluss reduziert.

Doch die Kassenausgaben sind im ersten Quartal 2026 stärker gewachsen als der Schätzerkreis angenommen hatte. Auf der Gesundheitsministerkonferenz in Hannover räumte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ein, das erwartete GKV-Defizit für 2027 sei um 3,5 Milliarden auf knapp 18,8 Milliarden Euro gestiegen. Da das Gesetz nur 16,3 Milliarden einsparen soll, bliebe selbst bei vollständiger Umsetzung eine Restlücke von 2,5 Milliarden Euro. Warken sprach davon, das Sparziel erhöhen zu wollen. Wie das ohne neue Einschnitte gelingen soll, ließ sie offen. In Hannover demonstrierten nach Medienberichten tausende Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen gegen das Sparpaket.

Praxen zu, Länder vereint: Die Opposition wächst

Die Fachärztevereinigungen Medi Geno Deutschland und Medi Baden-Württemberg hatten für den 10. Juni zu bundesweiten Praxisschließungen aufgerufen. Die Freie Ärzteschaft schloss sich an. Für Fachärzte bedeutet das Gesetz nach Berechnungen der Deutschen Ärzteschaft Honorarkürzungen von bis zu 20 Prozent ab 2027, weil Behandlungen über ein neues Mengenbudget hinaus nicht mehr vergütet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte zuvor errechnet, dass bundesweit 46 Millionen Behandlungsfälle pro Jahr entfallen könnten.

Parallel dazu bildeten die Bundesländer eine gemeinsame Front. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte an, alle Länder würden auf der Bundesratssitzung am 12. Juni gemeinsam Änderungen fordern. Kern der Länder-Kritik: Das Gesetz spare an der Versorgung, ohne das strukturelle Finanzierungsproblem zu lösen. Der Bund zahlt für 5,6 Millionen Bürgergeldempfänger monatlich 144 Euro in die GKV ein, obwohl die tatsächlichen Behandlungskosten nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands diesen Betrag um rund zehn Milliarden Euro jährlich übersteigen. Solange diese Unterfinanzierung unberührt bleibt, fordern die Länder keine Leistungskürzungen für Versicherte.

Ver.di hat Proteste angekündigt und wendet sich besonders gegen die Regelung, die Lohnsteigerungen für Pflegekräfte in Krankenhäusern an das Einnahmenwachstum der Kassen koppelt. Das bedeutet in der Praxis: Tarifliche Lohnerhöhungen werden nicht mehr vollständig durch Kassenerstattungen gedeckt, wenn sie die Einnahmenentwicklung überschreiten.

Bundesrat kann bremsen, nicht stoppen

Das GKV-Spargesetz ist nicht zustimmungspflichtig: Der Bundesrat besitzt kein Vetorecht. Er kann jedoch eine formelle Stellungnahme abgeben und den Vermittlungsausschuss anrufen, den gemeinsamen Ausschuss von Bundestag und Bundesrat. Das würde Warkens Zeitplanung erheblich stören. Ihr Ziel ist es, das Gesetz am 26. Juni durch den Bundestag zu bringen und am 10. Juli im Bundesrat abzuschließen. Würde die Länderkammer den Vermittlungsausschuss einschalten, verschöbe sich das auf den Herbst.

Für die Koalitionsfraktionen ist der Länder-Widerstand deshalb mehr als Symbolpolitik: Er signalisiert, dass die Reform öffentlich nicht haltbar ist, solange das Bürgergeld-Finanzierungsproblem ungelöst bleibt. CDU und CSU regieren mehrere Bundesländer, die sich dem gemeinsamen Bundesratsantrag anschließen. Formell müssen Union und SPD im Bundestag nur ihre eigene Mehrheit halten. Politisch wächst der Druck auf einzelne Koalitionsabgeordnete.

Was im Regierungsdiskurs ausgeklammert bleibt: Das Defizit ließe sich durch eine Ausweitung der Beitragspflicht auf alle Einkommensarten verringern. GKV-Mitglieder zahlen Beiträge heute nur auf Löhne und Gehälter. Mieteinnahmen, Dividenden und Kapitalerträge bleiben beitragsfrei. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat das strukturelle Einnahmenpotenzial dieser Reform wiederholt dargelegt. Im Gesetzentwurf findet sich davon nichts.

Bundesrat am 12. Juni, Bundestag am 26. Juni

Am 12. Juni tagt der Bundesrat und berät über die angekündigte gemeinsame Stellungnahme aller Länder, während gleichzeitig die parlamentarische Beratung im Bundestag beginnt. Am 26. Juni soll die Schlussabstimmung im Bundestag folgen, am 10. Juli der Bundesrat abschließend entscheiden.

Für die 74 Millionen gesetzlich Versicherten hängt davon ab, was ihre Krankenversicherung ab 2027 tatsächlich kostet. Wenn Kompromisse die Einsparziele weiter verwässern, wird das GKV-Defizit 2027 nicht gedeckt sein. Die Beitragssätze würden dann trotz Reform steigen. Warken hatte stabile Beitragssätze für 2026 versprochen. Für 2027 fehlen selbst nach aktuellem Gesetzentwurf noch 2,5 Milliarden Euro.

Quellen (14)

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