579 Bunker, keiner einsatzbereit: Deutschlands Schutzlücke
Westdeutschland unterhielt im Kalten Krieg rund 2.000 öffentliche Schutzräume. Heute sind es 579 und laut Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist keiner davon vollständig einsatzbereit. Während Finnland 50.500 Bunker für 5,5 Millionen Einwohner unterhält, wartet Deutschland auf ein neues Schutzraumkonzept, das noch nicht veröffentlicht ist und für dessen Fertigstellung das zuständige Bundesamt keinen Termin nennen kann.
Phase 1: Der Aufbau im Kalten Krieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelten die Westalliierten und die Bundesrepublik systematische Konzepte für den Schutz der Zivilbevölkerung im Kriegsfall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz baute in den Jahrzehnten nach 1945 ein Netz von rund 2.000 öffentlichen Schutzräumen auf, die Platz für knapp 1,6 Millionen Menschen boten. Parallel dazu galten in Wohngebäuden bestimmte Mindeststandards für private Schutzräume. Das Konzept war auf einen Kernwaffen- oder Chemiewaffen-Angriff ausgelegt, bei dem Vorwarnzeiten in Stunden gemessen wurden.
Phase 2: Der Abbau nach 1990
Mit dem Ende der Sowjetunion verschwand die Planungsgrundlage. Die Bundeswehr schrumpfte, die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt und der Zivilschutz abgebaut. 2007 gab die Bundesregierung das sogenannte Schutzbaukonzept offiziell auf. Bunker wurden stillgelegt, verkauft oder umgenutzt. Was blieb, ist ein Rest: 579 Schutzräume mit insgesamt knapp 478.000 Plätzen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellte 2026 fest, dass keiner dieser Räume vollständig einsatzbereit ist. Es fehlen funktionierende Lüftungsanlagen, druckdichte Türen und autarke Stromversorgung.
Phase 3: Was Finnland und Schweden anders machen
Der Vergleich mit Finnland ist ernüchternd. Das Land mit 5,5 Millionen Einwohnern unterhält 50.500 Bunker, die insgesamt fünf Millionen Menschen Schutz bieten. Allein in Helsinki finden 900.000 Menschen in Bunkeranlagen Platz, mehr als die Stadt Einwohner hat. Hinter dieser Infrastruktur steckt nicht nur Investitionsbereitschaft, sondern eine strukturelle Entscheidung: Finnland hat die zivile Verteidigung nie aufgegeben und unterhält ein nationales Krisenpräparationskomitee, das direkt beim Ministerpräsidenten angesiedelt ist.
Schweden wählte nach dem russischen Angriff auf die Ukraine einen anderen Weg: Die Zivilschutzbehörde MSB begann mit dem Versand von Broschüren mit Katastrophenschutzhinweisen an alle fünf Millionen Haushalte. Die Schweiz schreibt seit Jahrzehnten per Gesetz vor, dass neue Wohngebäude ab einer bestimmten Größe über einen zertifizierten Schutzraum verfügen müssen.
Phase 4: Ein neues Konzept ohne Fertigstellungstermin
In Deutschland begann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Sommer 2024, an einem neuen Schutzraumkonzept zu arbeiten. Neue klassische Bunker sind nicht geplant. Stattdessen setzt das Konzept auf einen dezentralen Ansatz: Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume öffentlicher Gebäude wie Schulen, Rathäuser und Kirchen sollen als Zufluchtsorte erfasst und nach Mindeststandards bewertet werden. Eine App soll Bürgerinnen und Bürgern im Notfall zeigen, wo der nächste Schutzraum ist.
Das BBK versandte im Dezember 2025 Schreiben an die rund 11.000 deutschen Kommunen, in denen deren Aufgaben beschrieben wurden. Die Frist für die Erfassung potenzieller Schutzräume läuft von März bis Ende 2026. Ab 2026 sollen Pilotprojekte testen, wie diese Orte tatsächlich genutzt werden können. Auf die Frage, wann das fertige Konzept veröffentlicht wird, teilte die BBK-Sprecherin mit, ein Veröffentlichungszeitpunkt "kann derzeit nicht genannt werden".
Das Koordinierungsproblem
Wie weit viele Kommunen vom Ziel entfernt sind, zeigte eine Recherche von Correctiv vom 13. Mai 2026: Berlin hat noch nicht einmal begonnen, potenzielle Schutzräume zu erfassen, weil die verbindlichen Vorgaben des Bundes fehlen. Gollaleh Ahmadi, Grünen-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, sagt: "Deutschland blockiert sich beim Bevölkerungsschutz selbst, gefangen im ewigen Zuständigkeitspingpong und politischer Zögerlichkeit."
Das föderale Zuständigkeitsproblem ist real: Katastrophenschutz ist im Grundsatz Ländersache, Zivilschutz im Verteidigungsfall Bundessache. Es gibt weder ein zentrales Budget auf Bundesebene für Maßnahmen des Zivilschutzes noch ein ressortübergreifendes Koordinierungskomitee. Finnland kennt beides.
Ende 2026: Was bis dahin stehen muss
Ob bis Ende 2026 tatsächlich ein nutzbares Kataster potenzieller Schutzräume entsteht, hängt davon ab, ob der Bund den Kommunen noch vor Ablauf der Frist verbindliche technische Kriterien liefert. Ohne diese Kriterien können Kommunen keine Räume zertifizieren. Der dezentrale Ansatz hat dabei einen grundsätzlichen Nachteil: Tiefgaragen und Kellerräume schützen vor Trümmern und Schrapnell, nicht vor direktem Raketenbeschuss. Für das Kriegsszenario mit Vorwarnzeiten von wenigen Minuten, das die Bundesregierung selbst als maßgeblich nennt, ist ein Keller in der Nähe womöglich das Realistischste. Ob das für den Ernstfall reicht, ist eine Frage, die das BBK-Konzept beantworten muss, sobald es erscheint.
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