Millionen ohne Kontrolle: Wie Berater den Staat erobern
Mehr als vier Milliarden Euro fließen jährlich aus dem deutschen öffentlichen Sektor in die Beratungsindustrie. Welche Firmen die Aufträge erhalten und was der Staat dafür bekommen hat, ist aus den offiziellen Berichten kaum zu rekonstruieren: Rund ein Drittel aller Beratungsaufträge der Bundesregierung wird ohne öffentliche Ausschreibung vergeben, bei ebenso vielen Projekten fehlt der Firmenname in den offiziellen Berichten. Im Februar 2025 erzwang die Informationsfreiheitsplattform FragDenStaat erstmals die Veröffentlichung aller Beraterberichte der Bundesregierung von 2017 bis 2023 und legte damit ein System aus struktureller Intransparenz, persönlichen Verflechtungen und fehlender parlamentarischer Kontrolle frei.
Geheime Berichte, fehlende Namen, wachsende Summen
Seit 2007 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Haushaltsausschuss des Bundestages jährlich über ihre Beratungsverträge zu berichten. Was nach parlamentarischer Kontrolle klingt, hat eine entscheidende Einschränkung: Die Berichte sind nicht öffentlich. Nur die 42 Mitglieder des Haushaltsausschusses erhalten Einsicht. Die beauftragten Firmen konnten jahrelang selbst entscheiden, ob ihr Name in den Berichten erscheint oder nicht. FragDenStaat musste klagen, um die Dokumente überhaupt zu erhalten.
Der Bundesrechnungshof hatte das öffentliche Interesse an den Berichten ausdrücklich als schwerwiegend bezeichnet und die Bundesregierung wiederholt zur Veröffentlichung aufgefordert. Im Februar 2025 erschienen die Dokumente schließlich in einer durchsuchbaren Datenbank, gemeinsam mit einer Recherche von Reschke Fernsehen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Bei einem Drittel der Projekte zwischen 2017 und 2023 fehlt der Firmenname. Die ausgewiesenen Gesamtsummen weichen in mehreren Berichten um bis zu eine Million Euro von den addierten Einzelausgaben ab. Zahlen, die nicht zusammenpassen. Auftragnehmer, die unsichtbar bleiben.
Das Bundesinnenministerium (BMI) gibt dabei mit Abstand am meisten aus: allein 2023 rund 60 Millionen Euro für externe Beratung, mehr als jedes andere Bundesministerium. Zum Vergleich: In den ersten sechs Monaten der Ampelregierung ab Dezember 2021 vergab die Bundesregierung insgesamt Beratungsverträge im Wert von mehr als 271 Millionen Euro. Das BMI allein war für 237,5 Millionen Euro dieser Aufträge verantwortlich, wie eine Anfrage der Linken im Bundestag ergab. Der Handelsblatt-Recherche zufolge fanden 80 der 305 Verträge in diesem Zeitraum ohne öffentliche Ausschreibung statt. Die Praxis hat sich seither nicht grundlegend geändert.
Der Bundesrechnungshof kritisierte 2024 in einem Bericht, dass der Mehrwert der teils millionenschweren Beraterverträge nicht nachvollziehbar sei. Welche Empfehlungen die Berater gemacht haben, ob sie umgesetzt wurden und ob der Staat für das ausgegebene Geld tatsächlich Ergebnisse erzielt hat, lässt sich auf Grundlage der Beraterberichte meist nicht rekonstruieren.
Der Fall Bürger: Wenn Nähe zur Vergabefalle wird
Das Abstrakteste an diesem System bekommt durch einen konkreten Fall ein Gesicht. Ernst Bürger war Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium und zuständig für Digitalisierungsprojekte, einen Bereich, in dem McKinsey über Jahre Aufträge im Millionenbereich erhielt. Im April 2024 berichtete Der Spiegel über vertrauliche Dokumente, die eine ungewöhnliche persönliche Nähe zwischen Bürger und einem langjährigen McKinsey-Berater belegten.
Bürger soll dem McKinsey-Berater ein Angebot eines Konkurrenten weitergeleitet haben, ein möglicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, der einem Bewerber im Wettbewerb einen entscheidenden Vorteil verschaffen kann. McKinsey trennte sich daraufhin von dem Berater. Ein Jahr später kehrte dieser jedoch ins Bundesinnenministerium zurück, diesmal als Mitgründer einer neuen Firma und offenbar auf ausdrücklichen Wunsch des Ministeriums. Das BMI ließ infolge der öffentlichen Kritik eine interne Überprüfung der Vergabepraxis durchführen und erließ einen neuen Verhaltenskodex. Bürger selbst ist nicht mehr im Ministerium tätig: Im Dezember 2024 wurde er Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Digitalisierung des Landes Brandenburg.
Der Fall illustriert ein strukturelles Problem. Wenn Ministerien über Jahre hinweg mit denselben Beratungsunternehmen zusammenarbeiten, entstehen persönliche Abhängigkeiten, die Objektivität bei der Auftragsvergabe gefährden. Ein unabhängiges Kontrollgremium, das solche Nähe systematisch überwacht, existiert nicht.
Besonders instruktiv ist das Beispiel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. McKinsey erhielt für Beratungsleistungen beim BAMF bis zum Jahr 2020 rund 47 Millionen Euro, davon 27,8 Millionen ohne öffentliche Ausschreibung. Laut einer Recherche der WirtschaftsWoche präsentierte McKinsey dabei eigene Bewertungen als objektives Fachwissen, ohne dass das BAMF die tatsächliche Qualität der Empfehlungen unabhängig hätte prüfen können. Insgesamt zahlte die Bundesregierung McKinsey laut Bundestagsdrucksachen zwischen 2015 und 2020 rund 56,4 Millionen Euro, mit einem erheblichen Anteil ohne Ausschreibung. Wer kontrolliert hat, was dafür geleistet wurde, ist nicht dokumentiert.
Die Drehtür der Merz-Regierung
Das Problem der strukturellen Verflechtung zwischen Regierung und Beratungsinteressen hat sich mit dem Amtsantritt von Friedrich Merz im Mai 2025 verschärft. Mehrere hochrangige Kabinettsposten wurden mit Personen besetzt, die unmittelbar vor ihrer Ernennung aktive Lobbyverpflichtungen hatten.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche war bis zu ihrer Vereidigung Managerin bei Westenergie, einem EON-Tochterunternehmen. Noch am Morgen des Tages ihrer Vereidigung als Bundeswirtschaftsministerin war sie im Lobbyregister des Bundestages als Interessenvertreterin für Westenergie eingetragen. Der Eintrag verschwand später an demselben Tag. Zuvor hatte Reiche als Geschäftsführerin des Lobbyverbands VKU gearbeitet und war seit Jahren tief im Energiewirtschaftsnetzwerk verankert.
Digitalminister Karsten Wildberger war zum Zeitpunkt seiner Ernennung Vizepräsident des Wirtschaftsrats der CDU, einer CDU-nahen Lobbyvereinigung. LobbyControl bezeichnete ihn bei seiner Ernennung als Top-Lobbyisten. Nach Warnungen vor möglichen Interessenskonflikten trat Wildberger als Vizepräsident des Wirtschaftsrats zurück.
Friedrich Merz' persönlicher Beauftragter für Investitionen, Martin Blessing, begann seine Karriere bei McKinsey, bevor er als Vorstandsvorsitzender der Commerzbank von 2008 bis 2016 bekannt wurde. Merz ernannte ihn im September 2025 für ein symbolisches Honorar von einem Euro zum Investitionsbeauftragten. Das Muster ist dasselbe: Nähe zur Finanzwelt und zur Beratungsbranche gilt in dieser Regierung als Qualifikation, nicht als Hinderungsgrund.
AbgeordnetenWatch dokumentierte in der Lobbyakte der Regierung Merz, dass mindestens 16 frühere Ministeriumsmitarbeiter nach dem Regierungswechsel zu Lobbyisten-Jobs wechselten. LobbyControl verzeichnete systematische Interessenskonflikte am Kabinettstisch. Transparency International kritisierte, dass der Drehtüreffekt, bei dem Lobbyisten Minister werden und Minister zu Lobbyisten wechseln, das Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse untergräbt.
Strukturell begünstigt wird das System durch Rahmenverträge: Sobald Beratungsunternehmen einmal in einem Rahmenvertrag der Bundesregierung gelistet sind, können Ministerien Aufträge ohne erneute öffentliche Ausschreibung vergeben. Große Unternehmensberatungen wie McKinsey, Boston Consulting Group oder Accenture sichern sich über diesen Mechanismus privilegierten Zugang, ohne regelmäßig im Wettbewerb zu stehen. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU), 1954 gegründet und einer der ältesten Wirtschaftsverbände Deutschlands, verteidigt das System als effizient, da Rahmenverträge Verwaltungsaufwand reduzieren. Kontrolle über den tatsächlichen Nutzen für den Steuerzahler verspricht er nicht.
Was andere Länder besser machen
Im internationalen Vergleich liegt Deutschland beim Anteil des öffentlichen Sektors am Consulting-Umsatz mit rund zehn Prozent deutlich unter Großbritannien (26 Prozent) und den USA (20 Prozent). Das klingt nach Sparsamkeit. In der Praxis spiegelt es eher ein Strukturproblem wider: Deutschland vergibt weniger Aufträge, aber mit geringerer Transparenz und weniger unabhängiger Kontrolle.
Großbritannien und die USA veröffentlichen Contractor-Namen und Vertragsdetails vollständig in öffentlichen Datenbanken. Im britischen System ist der sogenannte Contracts Finder für öffentliche Auftraggeber verpflichtend. Skandinavische Länder, insbesondere Schweden, Norwegen und Dänemark, haben durch konsequente Personalausstattung im öffentlichen Dienst und den Aufbau interner Expertise die Abhängigkeit von externen Beratern strukturell reduziert. In Dänemark liegt der Consulting-Anteil am Haushalt deutlich niedriger als in Deutschland, weil Ministerien das Know-how intern halten, statt es teuer einzukaufen.
Das Kernproblem in Deutschland ist nicht allein die Höhe der Ausgaben, sondern das fehlende Kontrollsystem dahinter. Weder gibt es eine unabhängige Stelle, die Vergabeentscheidungen prüft, noch eine systematische Erfassung, ob die Empfehlungen externer Berater tatsächlich Wirkung erzielt haben. Ministerien kaufen Beratungsleistungen ein, ohne Garantie auf Qualität oder dokumentiertes Ergebnis.
Was der Rechnungshof fordert und die Regierung schuldig bleibt
Der Bundesrechnungshof hat konkrete Reformen gefordert: vollständige Veröffentlichung aller Beraterberichte, verpflichtende Erfassung der Firmennamen für jeden Auftrag, Wertschöpfungsnachweise und unabhängige Kontrolle der Vergabepraxis. FragDenStaat hat mit der Datenbankveröffentlichung und mehreren Klagen einen ersten Schritt in Richtung Transparenz erzwungen. Die eigentlichen Strukturreformen fehlen weiterhin.
Die Merz-Regierung hat bislang keine Initiative angekündigt, das Beratungssystem grundlegend zu reformieren. Solange Ministerien Rahmenverträge nutzen können, um Ausschreibungen zu umgehen und solange Beraterberichte nicht vollständig öffentlich zugänglich sind, bleiben die strukturellen Bedingungen für Interessenskonflikte bestehen, die der Fall Ernst Bürger so exemplarisch offengelegt hat. Eine parlamentarische Initiative der Opposition, die ein unabhängiges Kontrollgremium für öffentliche Vergabeentscheidungen fordert, liegt dem Bundestag vor. Ob die Koalition aus CDU/CSU und SPD, die diese Strukturen über Jahrzehnte mitgetragen hat, das System tatsächlich reformiert, gilt unter Transparenzexperten als unwahrscheinlich. Die Drehtür dreht weiter.
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