Betriebsrente für alle: DGB fordert Arbeitgeberpflicht
Wirtschaft

Betriebsrente für alle: DGB fordert Arbeitgeberpflicht

Der DGB fordert eine verpflichtende Betriebsrente für alle Beschäftigten, bei der Arbeitgeber paritätisch einzahlen müssen. Rund 20 Millionen Arbeitnehmer haben bislang keine betriebliche Altersvorsorge. DGB-Chefin Fahimi will das Konzept bis Ende Juni vorlegen.

7. Juni 2026, 7:01 Uhr 795 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland haben keine betriebliche Altersvorsorge, meist weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung arbeiten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will das mit einer gesetzlichen Verpflichtung ändern: Betriebsrente für alle, finanziert paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kündigt konkrete Eckpunkte bis Ende Juni an.

Zweite Säule, die 20 Millionen fehlt

Das Rentensystem in Deutschland ruht auf drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Vorsorge. Die zweite Säule soll die Lücke zwischen Rentenniveau und früherem Gehalt schließen. Das Problem: Sie schützt nur einen Teil der Beschäftigten. Laut Bundesarbeitsministerium verfügen 52 Prozent aller Arbeitnehmer über eine betriebliche Altersvorsorge, knapp die Hälfte bleibt draußen.

Betroffen sind vor allem Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifbindung, also rund 60 Prozent aller Arbeitnehmer. Dort zahlt ein Arbeitgeber nur dann zu, wenn er es will. Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das am 21. Januar 2026 in Kraft trat, hat den Zugang erweitert: Betriebsräte und Arbeitgeber können auch ohne Tarifvertrag eine automatische Teilnahme vereinbaren, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 Prozent Zuschuss zahlt. Fahimi nennt das einen Fortschritt, aber keine Lösung. Das Opt-out-Prinzip setzt voraus, dass ein Betriebsrat existiert und aktiv wird.

Warum das Thema jetzt auf der Koalitionsagenda steht

Die Alterssicherungskommission legt ihre Empfehlungen zur umfassenden Rentenreform Ende Juni vor. Der DGB will seinen Vorschlag gezielt in dieses Zeitfenster einspeisen, bevor Koalition und Bundestag ihren Kurs festlegen. Hintergrund ist eine Debatte, die seit Frühjahr 2026 an Schärfe gewonnen hat: Wie lässt sich Altersarmut strukturell bekämpfen, ohne die gesetzliche Rente allein zu überfordern?

Die Standardrente beträgt 1.836 Euro brutto monatlich, gilt aber nur für jemanden, der 45 Jahre lang mit dem Durchschnittseinkommen gearbeitet hat. Millionen Deutsche erreichen diesen Wert nicht: Teilzeitjahre, Kindererziehung und Phasen in Niedriglohnbranchen hinterlassen Lücken. Frauen erhalten im Durchschnitt rund ein Viertel weniger Alterseinkünfte als Männer. Der Blick ins Ausland zeigt, was eine stärker obligatorische Betriebsrente leisten kann: In den Niederlanden erfassen kollektive Tarifverträge rund 90 Prozent aller Beschäftigten, die Betriebsrente ist faktisch obligatorisch und sichert rund 70 Prozent des früheren Einkommens. In Dänemark ist die betriebliche Altersvorsorge ab einem bestimmten Einkommensniveau gesetzlich verpflichtend. Deutschland erreicht im OECD-Vergleich Nettoersatzquoten von 50 bis 60 Prozent.

Was Fahimi konkret fordert

Fahimis Vorschlag zielt auf eine gesetzliche Verpflichtung für alle Beschäftigten, umgesetzt über Tarifverträge mit Gewerkschaftsbeteiligung. Für Branchen und Betriebe ohne Tarifbindung soll ein Aufnahmemechanismus in bestehende Branchenmodelle greifen. Entscheidend im DGB-Konzept ist die Arbeitgeberbeteiligung: "Die betriebliche Altersvorsorge darf nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen", erklärte Fahimi gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Arbeitgeber müssen also nicht nur erlauben, sondern mitfinanzieren.

Einen konkreten Beitragssatz nannte Fahimi bislang nicht. Sie verwies darauf, dass die meisten europäischen Länder Rentenbeitragssätze von 20 Prozent und mehr kennen, häufig mit höheren Arbeitgeberanteilen als Arbeitnehmeranteilen und dass dieser Ansatz "nicht grundfalsch sein kann". Konkrete Eckpunkte sollen bis Ende Juni folgen.

BDA und CDU-Nachwuchs reagieren skeptisch

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände teilt das Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Beim Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hatte die BDA jedoch bereits gewarnt, dass Unternehmen ausreichend Zeit für neue Regelungen benötigten und die verpflichtende 20-Prozent-Zuschussquote als mögliche Bremse für kleinere Betriebe kritisiert. Eine weitergehende Pflichtbetriebsrente mit festem Arbeitgeberbeitrag dürfte auf ähnlichen Widerstand stoßen.

Innerhalb der Koalition zeigt die CDU-Nachwuchsorganisation Skepsis gegenüber höheren Rentenausgaben in jeder Form. JU-Vorsitzender Johannes Winkel erklärte, Einsparungen im Rentenbereich seien bislang nicht fair verteilt worden. Er sprach sich dafür aus, Rentenerhöhungen zugunsten von Bafög und Elterngeld einzuschränken. Das ist keine direkte Ablehnung der Pflichtbetriebsrente, signalisiert aber, dass eine Pflichtabgabe mit Arbeitgeberanteil auf Widerstand im CDU-Lager treffen wird.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betonte das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit: Wer ein Leben lang gearbeitet habe, dürfe im Alter nicht auf staatliche Grundsicherung angewiesen sein. Ihr Ministerium hat mit dem BRSG II bereits einen Schritt in Richtung breiterer Betriebsrente getan. Die DGB-Forderung geht über diesen Schritt hinaus.

Ende Juni: DGB-Eckpunkte treffen Kommissionsempfehlung

Ende Juni 2026 treffen zwei Weichenstellungen aufeinander: der DGB-Eckpunktebeschluss zur Pflichtbetriebsrente und die Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Fahimi hat das Timing bewusst gewählt. Wer den Reformrahmen in dieser Phase mitprägt, beeinflusst, was danach im Koalitionsausschuss verhandelt wird.

Die entscheidende Frage lautet: Kann Bundesarbeitsministerin Bas eine verpflichtende Betriebsrente mit Arbeitgeberbeteiligung in die Koalitionsverhandlungen einbringen und gegen den Widerstand des CDU-Wirtschaftsflügels durchsetzen? Oder wird der DGB-Vorschlag zu einem weiteren Reformpapier, das im Koalitionsstreit stecken bleibt? Der Herbst 2026 wird zeigen, ob Deutschland den Schritt in Richtung eines niederländischen Modells wagt oder bei freiwilligen Mechanismen bleibt, die 20 Millionen Beschäftigte weiterhin ausschließen.

Quellen (9)

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