GModG: Warum das neue Heizgesetz scheitern könnte
Thomas Heilmann ist CDU-Mitglied und Gründer der parteiinternen Klimaunion. Als die Bundesregierung am 13. Mai das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedete, sagte er, er sei sicher, dass gegen dieses Gesetz geklagt werde und er habe Bedenken, ob es standhält. Das ist ein CDU-Politiker, der das Gesetz seiner eigenen Bundesregierung für verfassungswidrig hält.
Was das GModG ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz von 2024, das unter dem Namen Heizungsgesetz politisch umstritten war. Der Kernwechsel: Öl- und Gasheizungen können wieder ohne Betriebsverbot eingebaut werden. Das bisherige Gebot, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen, entfällt. Das Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2045 wurde gestrichen.
Stattdessen sieht das Gesetz eine sogenannte Bio-Treppe vor: Neu installierte Gasheizungen müssen ab 2029 einen Mindestanteil von 10 Prozent Biomethan oder Bioöl verheizen, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 gelten 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Wer heute eine Gasheizung einbaut, hat bis 2028 volle vier Jahre Zeit, ohne jeden Biokraftstoffzusatz zu heizen. Der Nationale Normenkontrollrat kritisierte den Entwurf als kaum verständlich, praxisfern und kostspielig. Verbände aus der Solarwirtschaft, der VDI und Umweltorganisationen hatten bei den Anhörungen nur vier Arbeitstage Zeit für Stellungnahmen.
Die verfassungsrechtlichen Argumente
Das Bundesverfassungsgericht entschied im April 2021 (Az. 1 BvR 2656/18), dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, die Freiheit künftiger Generationen durch klare Emissionsminderungspfade zu schützen. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung, konkrete Maßnahmen zu benennen, die das Klimaschutzziel nach 2030 erreichbar machen. Das Bundesverwaltungsgericht verschärfte diese Anforderung im Januar 2026: Es stellte fest, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung unzureichend war und stärkte damit die Klageposition von Umweltverbänden erheblich.
Der Kernvorwurf gegen das GModG lautet: Das Gesetz erlaubt den Einbau von Öl- und Gasheizungen, die auch im Jahr 2045 noch betrieben werden könnten, obwohl Deutschland per Klimaschutzgesetz zur Treibhausgasneutralität bis 2045 verpflichtet ist. Wer heute eine neue Ölheizung mit einer Lebensdauer von 20 Jahren einbaut, wird diese 2046 noch betreiben. Für Rechtsprofessor Christian Calliess von der Freien Universität Berlin folgt daraus eine zwangsläufige Kompensationspflicht: Die im Gebäudebereich nicht eingesparten Emissionen müssten in anderen Sektoren ausgeglichen werden, ohne dass das GModG benennt, wo und wie.
Heilmann, der 2023 erfolgreich mit einer Organklage gegen das beschleunigte Verfahren beim damaligen GEG vorging, ist kein Außenseiter bei diesen Klagen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach dem Kabinettsbeschluss angekündigt, alles Erforderliche vorzubereiten. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz erklärte, man werde rechtlich nichts unversucht lassen, um das Gebäudemodernisierungsgesetz in seiner jetzigen Form zu stoppen. Die DUH hatte bereits im Juli 2024 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes eingereicht. Für das GModG wartet sie den parlamentarischen Prozess ab.
Was die Bundesregierung entgegnet
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche und Bauministerin Verena Hubertz argumentieren, das GModG gebe Hauseigentümern die Technologiefreiheit zurück, die für breit akzeptierte Klimapolitik nötig sei. Die Bio-Treppe schaffe einen verbindlichen Übergangsrahmen, der Planungssicherheit ohne Verbotspolitik ermögliche. Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Verfassungsgericht 2021 keine spezifische Heiztechnologie vorgeschrieben hat, sondern klare Emissionsminderungspfade forderte, die durch andere Gesetze sichergestellt werden könnten.
Diese Argumentation ist rechtlich nicht ohne Substanz: Der BVerfG-Klimabeschluss richtet sich an die Gesamtstrategie der Bundesregierung, nicht an ein einzelnes Gesetz. Ob das GModG in Kombination mit anderen Klimaschutzmaßnahmen das Gesamtziel 2045 erreichbar macht, ist die entscheidende Frage, die das Gericht im Falle einer Klage prüfen müsste.
Was nicht diskutiert wird
In der öffentlichen Debatte um das GModG fehlt eine systematische Auseinandersetzung mit den Kosten für Mieter und Eigenheimbesitzer, falls die fossile Heizinfrastruktur langfristig bestehen bleibt und dann doch umgerüstet werden muss. Der Normenkontrollrat sprach von praxisfernen Regelungen, ohne das zu konkretisieren. Der Mieterbund und der Sozialverband VdK haben gewarnt, dass die Kosten der späteren Umrüstung, die durch die Bio-Treppe nach hinten verschoben werden, letztlich auf Mieter umgelegt werden könnten. Diese Verteilungsfrage spielt in der Verfassungsdebatte keine Rolle, bestimmt aber die Lebenswirklichkeit der rund 35 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland.
Bundestag entscheidet im Juli, Klage danach
Das GModG befindet sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren. Die Bundesregierung plant die Verabschiedung vor der Sommerpause Mitte Juli 2026. Erst nach der parlamentarischen Verabschiedung kann die DUH oder ein anderer klagebefugter Akteur formell vorgehen. Ob Heilmann selbst klagen wird, ist offen: Er hatte beim alten GEG eine Organklage eingereicht, weil das parlamentarische Verfahren beschleunigt durchgeführt wurde. Beim GModG ist das parlamentarische Verfahren regulärer.
Die zentrale verfassungsrechtliche Frage bleibt unbeantwortet: Kann ein Gesetz, das fossile Heizungen dauerhaft erlaubt, mit dem Klimaschutzziel 2045 in Einklang gebracht werden, wenn kein anderes Gesetz benennt, wo die damit verbundenen Emissionen kompensiert werden? Diese Frage stellt auch Thomas Heilmann. Und er ist der Meinung, sie lässt sich nicht überzeugend beantworten.
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