40 Jahre Historikerstreit: Der Konsens bröckelt
Ernst Noltes FAZ-Artikel vom 6. Juni 1986 ist 40 Jahre alt. Die Debatte, die er auslöste, ist es nicht: Die Einzigartigkeit des Holocaust, das Fundament der deutschen Erinnerungskultur, das Jürgen Habermas gegen Nolte verteidigt hatte, steht heute gleichzeitig von rechts und von links unter Beschuss. Das ist eine neue Situation.
Was war der Historikerstreit?
Am 6. Juni 1986 druckte die FAZ Noltes Aufsatz „Vergangenheit, die nicht vergehen will.“ Nolte stellte darin eine provokante These auf: Der nationalsozialistische Massenmord sei kein historisches Singularum, sondern eine Reaktion auf die bolschewistische Gewalt. Stalins Massenmorde seien zeitlich und ideologisch vorausgegangen. Der Holocaust sei „in seinem wesentlichen Kern“ nicht einzigartig, allenfalls im technischen Vorgang des Gasens.
Jürgen Habermas antwortete wenige Wochen später in der Zeit. Er warf Nolte und anderen konservativen Historikern vor, die deutsche Vergangenheit apologetisch zu entsorgen. Für Habermas war klar: Der Holocaust war singulär, weil er als erster Völkermord der Geschichte ausschließlich aus einer Vernichtungsideologie entstand, ohne jedes rationale Kalkül wie Landnahme oder Ressourcengewinnung. Der Streit, an dem sich in den folgenden Monaten Dutzende Historiker und Publizisten beteiligten, endete klar: Das Habermas-Lager gewann. Die Einzigartigkeit des Holocaust wurde zum Kern der deutschen Erinnerungskultur und zum Maßstab, an dem Demokraten und Verfassungsfeinde zu unterscheiden sind.
Warum jetzt eine neue Frage entsteht
40 Jahre später steht dieser Konsens unter Beschuss und diesmal von zwei Seiten gleichzeitig.
Der Angriff von rechts ist nicht neu. Die AfD und andere Rechtsaußenkräfte relativieren regelmäßig die Schwere der NS-Verbrechen. Björn Höcke bezeichnete das Berliner Holocaustdenkmal in einer Rede als „Denkmal der Schande.“ Diese Infragestellungen sind bekannt, die Abwehrreflexe eingespielt.
Analytisch herausfordernder ist die Infragestellung von links. Im Mai 2021 veröffentlichte der australische Genozidhistoriker A. Dirk Moses in der Zeitschrift „Geschichte der Gegenwart“ seinen Aufsatz „Der Katechismus der Deutschen.“ Moses argumentierte, Deutschland habe aus dem Singularitätsdogma eine Art Glaubenssystem gemacht: Wer es infrage stelle, gelte als Häretiker. Das Dogma selbst sei aber keine historiographische Erkenntnis, sondern eine politische Konstruktion. Es verhindere, dass Deutschland andere Völkermorde und Kolonialverbrechen adäquat anerkenne. Die anschließende Katechismusdebatte wurde vielfach als zweiter Historikerstreit bezeichnet.
Die Folgejahre gaben Moses weitere Belege. Als nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 jüdische Historiker wie Omer Bartov und Raz Segal die israelische Kriegsführung in Gaza als möglichen Völkermord diskutierten, wurden sie in Deutschland teils mit Verweis auf die Einzigartigkeit des Holocaust zurückgewiesen. Deutschland schränkte pro-palästinensische Demonstrationen strenger ein als andere europäische Länder. International geriet die Bundesrepublik in die Kritik, das Dogma, das einst gegen Nolte verteidigt worden war, diene nun als Schutzmechanismus für eine bestimmte Außenpolitik.
Was die Debatte für die Gedenkpraxis bedeutet
Die Konsequenzen zeigen sich in der Bildungsarbeit. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt am Main, fordert, die deutsche Erinnerungskultur nicht zu verengen, sondern zu erweitern. Neben der Holocausterinnerung brauche es die Geschichte der deutschen Demokratie und die Migrationsgeschichte der Bundesrepublik als eigenständige Narrative. Junge Menschen, die stolz auf die demokratische Geschichte ihres Landes seien, brächten eher die Bereitschaft mit, auch die dunklen Seiten nicht zu verdrängen.
Die Bundesregierung hat seit Januar 2026 das Programm „Jugend erinnert“ aufgestockt: Das Fördervolumen für Gedenkstättenfahrten wurde durch die Bethe-Stiftung auf jährlich 3,5 Millionen Euro verdoppelt. Das ist eine quantitative Antwort. Eine inhaltliche gibt es bislang nicht.
Parallel dazu hat der Bundestag den Volksverhetzungstatbestand des §130 StGB um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erweitert. Deutschland hat die rechtliche Schutzlogik des Habermas-Konsenses auf andere Verbrechen übertragen, ohne die Moses-Kritik explizit anzuerkennen.
Das Singularitätsargument und die offene Frage
Die eigentliche, noch ungelöste Frage lautet: Kann Deutschland die Einzigartigkeit des Holocaust als historische These verteidigen und gleichzeitig anderen Massenverbrechen gerecht werden? Oder wird das Singularitätsargument selbst zur Relativierung anderer Opfer, wenn es politisch flexibel eingesetzt wird?
Mendels Vorschlag, die Erinnerungskultur zu erweitern ohne die Holocausterinnerung zu schwächen, ist konstruktiv. Sein strukturelles Problem: In dem Moment, in dem das Singularitätsdogma politisch instrumentalisiert wird, verliert es seinen Charakter als historische Erkenntnis. Habermas hat 1986 eine historische These verteidigt. Die Frage, ob dieselbe These im Dienst einer bestimmten Außenpolitik eingesetzt werden darf, hat er nicht beantwortet. Sie wurde damals nicht gestellt.
Was den nächsten Akt dieser Debatte auslöst, ist offen. Sicher ist: Im Gegensatz zum Historikerstreit von 1986 gibt es diesmal keine klar trennbaren Lager aus Konservativen und Linken. Die Frontlinien verlaufen durch alle politischen Familien. Das macht die Debatte unübersichtlicher und interessanter als den Streit vor 40 Jahren.
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