Gewalt im Verborgenen: Nur jede 20. Tat angezeigt
Die überraschendste Zahl der LeSuBiA-Studie ist nicht, wie häufig Gewalt vorkommt, sondern wie ähnlich die Werte bei Frauen und Männern sind. Psychische Gewalt in einer Ex- oder aktuellen Partnerschaft erlebten in den vergangenen fünf Jahren 23,8 Prozent der Frauen und 23,3 Prozent der Männer. Die Erhebung des Bundeskriminalamts, im Februar 2026 veröffentlicht, ist die erste geschlechterübergreifende Dunkelfeldstudie zu Gewalt in Deutschland. Ihr zentrales Ergebnis: Neunzehn von zwanzig Taten werden nie angezeigt.
Größte Dunkelfeldstudie Deutschlands
Das Bundeskriminalamt hat zwischen Juli 2023 und Januar 2025 rund 15.000 Menschen im Alter von 16 bis 85 Jahren befragt. Ihr Auftrag: Gewalterfahrungen zu erfassen, die in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht auftauchen, weil sie nie zur Anzeige kommen. Dieses sogenannte Dunkelfeld war in Deutschland bis dato weitgehend unvermessen.
Bisherige Studien, darunter die Untersuchung des Bundesfamilienministeriums von 2004, erfassten ausschließlich Gewalt gegen Frauen. LeSuBiA fragt erstmals systematisch nach der Betroffenheit beider Geschlechter, nach digitaler Gewalt und nach Gewalterfahrungen in der Kindheit. BKA-Präsident Holger Münch bezeichnete die Studie als "erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten" für Deutschland.
Was die Zahlen zeigen
Im Lebensverlauf erlebten laut Studie 48,7 Prozent der befragten Frauen und 40 Prozent der Männer psychische Gewalt durch eine (Ex-)Partnerin oder einen (Ex-)Partner mindestens einmal. Betrachtet man nur die vergangenen fünf Jahre, nähern sich die Werte stark an: 23,8 Prozent bei Frauen, 23,3 Prozent bei Männern. Bundesfamilienministerin Karin Prien fasste das plastisch zusammen: "Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt."
Bei körperlicher Gewalt in Partnerschaften (letzte fünf Jahre) liegen die Werte bei 5,2 Prozent für Frauen und 6,1 Prozent für Männer. Die Studie zeigt damit, dass die gängige Vorstellung von Partnerschaftsgewalt als ausschließlich weiblichem Problem empirisch nicht haltbar ist. Deutliche Unterschiede bleiben bei sexueller Gewalt: Sexuelle Übergriffe erlitten 4,0 Prozent der Frauen, aber 1,4 Prozent der Männer. Bei sexueller Belästigung (ohne Körperkontakt, letzte fünf Jahre) liegen die Werte bei 34,7 Prozent für Frauen gegenüber 14,5 Prozent für Männer.
Digitale Gewalt, also etwa die unerwünschte Verbreitung intimer Bilder oder digitales Stalking, erlebten 20 Prozent der Frauen und 13,9 Prozent der Männer. Bei Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist die Betroffenheit besonders hoch: 60 Prozent der Mädchen und 33 Prozent der Jungen berichten von digitaler Gewalt. Mehr als die Hälfte der jungen Befragten gab zudem an, in der Kindheit körperliche Gewalt durch Erziehungsberechtigte erlebt zu haben.
Warum fast niemand anzeigt
Die Anzeigequoten sind das strukturelle Kernproblem. Bei psychischer und körperlicher Partnerschaftsgewalt liegt die Quote unter fünf Prozent. Bei anderen Gewaltformen werden insgesamt weniger als zehn Prozent der Erfahrungen gemeldet. Das bedeutet: Für jede Tat, die statistisch sichtbar wird, gibt es neunzehn weitere, die im Verborgenen bleiben.
Die Gründe sind vielschichtig. Partnerschaftsgewalt findet im privaten Raum statt und ist damit schwerer dokumentierbar. Scham, wirtschaftliche Abhängigkeit vom Täter und die Hoffnung auf Veränderung halten viele Betroffene davon ab, sich Hilfe zu suchen. Politikerinnen wie die Grünen-Bundestagsabgeordneten Irene Mihalic und Ulle Schauws weisen darauf hin, dass die Schutzinfrastruktur selbst ein Teil des Problems ist: Wer eine Beratungsstelle oder ein Frauenhaus nicht findet oder nicht aufgenommen werden kann, der zeigt auch nicht an.
Bis 2027 fehlen bundesweit mehr als 13.000 Frauenhausplätze
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) reagierte mit konkreten Ankündigungen: Das spanische Fußfessel-Modell, das bereits in einem eigenen Gesetz verankert wurde, soll flächendeckend umgesetzt werden. Zudem soll der Einsatz von K.o.-Tropfen künftig wie Waffengewalt geahndet werden. Diese Maßnahmen sind rechtlich inzwischen beschlossen.
Strukturell bleibt eine tiefe Lücke. Bundesweit fehlen laut Frauenhauskoordinierung mehr als 13.000 Schutzplätze in Frauenhäusern. Im Jahr 2022 mussten laut Frauenhauskoordinierung 22.899 Frauen mit ihren Kindern wegen Platzmangels abgewiesen werden. Obwohl das Gewalthilfegesetz des Bundes einen garantierten, kostenfreien Schutzplatz für alle Betroffenen vorsieht, fließen Bundesmittel für die Umsetzung erst ab 2027. Mehrere Kommunen nutzen diese Übergangsfrist als Anlass, sich bereits jetzt aus der Kofinanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen zurückzuziehen.
Die Frauenhauskoordinierung, der Deutsche Juristinnenbund und die Gewerkschaft der Polizei forderten Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine Nationale Gewaltschutzkonferenz einzuberufen. Die AWO verlangt die zügige Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Der Paritätische Wohlfahrtsverband machte deutlich, dass die Studie ohne entsprechende Kapazitätserweiterung politisch wirkungslos bleibt: Wer Betroffenen hilft, muss auch Platz für sie haben.
LeSuBiA hat die Größe des Problems erstmals sichtbar gemacht. Was es braucht, um das Dunkelfeld zu verkleinern, ist bekannt: mehr Schutzplätze, niedrigschwellige Beratung, frühzeitige Prävention. Die Studie belegt, dass der Bedarf dringlicher ist als bisher angenommen.
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