Bürgergeld: Linnemann will Gesuchte ausschließen
Sechs Wochen ist die neue Grundsicherung in Kraft, die Jobcentern erstmals seit Jahren wieder erlaubt, Leistungen vollständig zu streichen, inklusive Miete und Heizkosten. Kein einziger vollständiger Sanktionszyklus wurde bislang abgewartet und die verschärften Meldeversäumnis-Regeln gelten erst ab dem 1. Juli 2026. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert trotzdem schon die nächste Runde.
Was Linnemann konkret fordert
Linnemanns Kernsatz, den er der Bild am Donnerstag mitteilte: "Jeder, der mit einem Haftbefehl in Deutschland gesucht wird, darf keinen Cent Bürgergeld bekommen." Dazu kommt der Ausschluss von Personen, die gerichtlich festgelegte Unterhaltszahlungen nicht leisten. Weiterhin will er EU-Bürger, die nur wenige Stunden arbeiten und Bürgergeld aufstocken, von diesen Leistungen ausschließen sowie den Minijob-Freibetrag vollständig streichen. Polizei und Feuerwehr sollen verpflichtet werden, verwahrloste Wohnungen bei Jobcentern zu melden.
All das geht erheblich über das hinaus, was CDU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart und im März im Bundestag beschlossen haben. Linnemann betrachtet die laufende Reform als ersten Schritt und strebt eine zweite Reformwelle noch vor der Sommerpause an.
5. März 2026: Was der Bundestag beschlossen hat
Am 5. März 2026 stimmte der Bundestag mit 320 zu 268 Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Grundsicherungsreform. Das Bürgergeld existiert seither nicht mehr, auch wenn der Name in manchen Verwaltungsdokumenten noch auftaucht. Die neue Grundsicherung erlaubt Vollsanktionen bei Arbeitsverweigerung, die erstmals auch Miet- und Heizkosten umfassen, sowie schrittweise Kürzungen von 30, weiteren 30 und schließlich 100 Prozent des Regelbedarfs bei Meldeversäumnissen.
Seit dem 23. April 2026 ist das Vollsanktionsrecht bei Arbeitsverweigerung in Kraft. Am 1. Juli 2026 folgt die nächste Stufe: Die verschärften Meldeversäumnis-Sanktionen werden rechtswirksam. Weder CDU noch SPD haben bislang ausgewertet, wie viele Jobcenter welche Sanktionen tatsächlich verhängt haben. Rund 5,5 Millionen Menschen beziehen Grundsicherungsleistungen, darunter 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche.
Was die Forschung zeigt
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat die Wirkung von Sanktionen über mehrere Jahre untersucht. Das Ergebnis ist zwiespältig: Kurzfristig steigt nach einer Sanktionierung die Wahrscheinlichkeit, eine Beschäftigung aufzunehmen. Langfristig aber sinkt die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von sanktionierten Personen innerhalb von vier Jahren um vier Prozent im Vergleich zu nicht sanktionierten. Der Druck erhöht die Schnelligkeit der Jobaufnahme, nicht deren Qualität und führt laut IAB langfristig zu höheren Gesamtkosten durch Obdachlosigkeit, Gesundheitsbelastungen und steigende Verwaltungsausgaben.
Besonders aufschlussreich ist die Verteilung der Sanktionen: 86 Prozent aller Leistungsminderungen zwischen Mai 2023 und April 2024 betrafen Meldeversäumnisse, nicht Arbeitsverweigerung. Die politische Erzählung von Grundsicherungsempfängern, die systematisch zumutbare Arbeit verweigern, lässt sich mit diesen Zahlen nicht belegen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele warnte, neue Sanktionen würden "wenig hilfreichen Druck auf viele Menschen ausüben". Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch verwies darauf, dass Sanktionen "nicht selten Menschen in existenziell belastenden Lebenslagen" träfen, etwa mit psychischen Erkrankungen. Der Paritätische Gesamtverband hat berechnet, dass jede dritte Sanktion Familien mit Kindern betrifft.
Was in der politischen Debatte systematisch fehlt: Die Frage, ob das Nichterscheinen zu Jobcenter-Terminen nicht eher auf fehlende Kinderbetreuung, Überlastung oder psychische Belastungen hinweist, statt auf Unwilligkeit. Ob mehr Jobcenter-Personal oder niederschwellige Beratungsangebote wirksamer wären als schärfere Strafen, wird politisch nicht untersucht.
Verfassungsrecht als Grenze für Linnemanns Forderungen
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2019, dass Sanktionen über 30 Prozent des Regelbedarfs nur in sehr engen Ausnahmefällen zulässig sind. Die seit dem 23. April geltenden 100-Prozent-Sanktionen bewegen sich laut Verfassungsrechtlern in einer rechtlichen Grauzone, weil ausreichende Härtefallprüfungen und die Sicherstellung von Sachleistungen fraglich bleiben. Linnemanns Zusatzforderung, Personen mit Haftbefehl pauschal vom Leistungsbezug auszuschließen, würde Bedürftigkeit ohne individuelle Prüfung ignorieren. Das Gericht hat dieses Muster bisher konsequent abgelehnt.
SPD-Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas verteidigte die beschlossene Reform, warnte intern aber davor, die Falschen zu treffen: Familien mit Kindern, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Langzeiterwerbslose, die keine Arbeitsstellen finden. Wie die SPD mit Linnemanns neuen Forderungen umgehen wird, soll voraussichtlich im Koalitionsausschuss vor der Sommerpause entschieden werden, dem gleichen Termin, an dem Linnemanns zweite Reformwelle bis 30. Juni beschlossen werden soll.
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