Rüstungsexporte: Wie Deutschlands Kontrolle versagt
Investigativ

Rüstungsexporte: Wie Deutschlands Kontrolle versagt

Deutschland genehmigte 2025 Rüstungsexporte für rund zwölf Milliarden Euro und lockerte gleichzeitig die Exportkontrolle. Drei dokumentierte Fälle zeigen, wie das System schon jetzt versagt.

30. Mai 2026, 6:40 Uhr 1587 Wörter · 8 Min. Lesezeit

Am 2. Februar 2026 verhaftete die Bundesanwaltschaft fünf Männer in Norddeutschland. Ihr Netzwerk hatte über vier Jahre 16.000 Lieferungen an russische Rüstungsunternehmen abgewickelt, Gesamtwert mindestens 30 Millionen Euro, über Scheinfirmen in Lübeck. Der Fall fiel mit einer Entscheidung der Bundesregierung zusammen, die in die entgegengesetzte Richtung geht: Seit dem 1. Februar 2026 benötigen Rüstungsexporte in NATO-Länder in vielen Kategorien keine Einzelprüfung mehr. Deutschland genehmigte 2025 Ausfuhren im Wert von rund zwölf Milliarden Euro.

Rekordkurs und Reformpaket

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichte im Februar 2026 die Jahresbilanz: rund zwölf Milliarden Euro an Rüstungsexportgenehmigungen für 2025. Der Großteil entfiel auf Partner in NATO und EU, darunter allein 2,27 Milliarden Euro für die Ukraine. Rund zehn Prozent der Genehmigungen betrafen sogenannte Drittländer: Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten, die Türkei und Israel.

Parallel dazu trat am 1. Februar 2026 das fünfte Maßnahmenpaket zur Exportkontrolle in Kraft. Es weitet sogenannte Allgemeine Genehmigungen aus: Exporte zu NATO-Partnern benötigen in vielen Kategorien keine Einzelprüfung mehr, Technologietransfers innerhalb Europas wurden vereinfacht. Das Bundeswirtschaftsministerium sprach von "Beschleunigung und Vereinfachung". Branchenverbände wie der VDMA hatten jahrelang auf genau diese Deregulierung gedrängt.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigen drei Fälle aus der jüngeren Geschichte.

Mexiko, Lübeck, Saudi-Arabien: Drei Versagensmuster

Im Februar 2019 verurteilte das Stuttgarter Landgericht den Waffenhersteller Heckler & Koch. Das Unternehmen hatte über mehrere Jahre mehr als 4.200 Sturmgewehre des Typs G36 illegal nach Mexiko exportiert, mithilfe gefälschter Endnutzerbescheinigungen. Die Lieferungen gingen in mexikanische Bundesstaaten, die laut deutschen Genehmigungsauflagen ausdrücklich ausgenommen waren, weil dort schwere Menschenrechtsverletzungen dokumentiert waren.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) dokumentierte, dass Gewehre dieses Typs in Regionen auftauchten, in denen Polizeieinheiten Massaker begangen hatten. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 30. März 2021: Heckler & Koch musste 3,7 Millionen Euro abführen, der verantwortliche Verkaufsleiter erhielt eine Bewährungsstrafe. Aufgedeckt hatte den Skandal nicht die zuständige Exportkontrollbehörde BAFA, sondern ein Gemeinschaftsprojekt aus NGOs und investigativen Journalisten. Über Jahre hatte die Behörde die Verstöße nicht bemerkt.

Am 2. Februar 2026 nahm die Bundesanwaltschaft fünf Personen fest. Sie sollen über ein Netzwerk von Tarnfirmen in Lübeck und dem Herzogtum Lauenburg rund 16.000 Lieferungen im Wert von mindestens 30 Millionen Euro an mehr als 20 russische Rüstungsunternehmen organisiert haben. Die Güter umfassten Mikrocontroller, Sensoren und elektronische Komponenten für die russische Rüstungsproduktion. Das Netzwerk nutzte Zwischenstationen im Baltikum, um EU-Sanktionen zu umgehen. Das Bundeskriminalamt nannte Hinweise auf die Beteiligung russischer Staatsstellen.

Beim dritten Versagensmuster geht es um Rheinmetall und Saudi-Arabien. Als Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Mord an Journalist Jamal Khashoggi 2018 die deutschen Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien stoppte, galt das als klares Signal. Doch Recherchen von Abgeordnetenwatch zeigten: Rheinmetall lieferte über Tochtergesellschaften in Italien und Südafrika weiterhin Rüstungskomponenten nach Saudi-Arabien, mehr als 100 Millionen Euro jährlich. Das Moratorium galt für deutsche Exporte, nicht für Lieferungen aus ausländischen Produktionsstätten. Wer die Produktion ins Ausland verlagert, entzieht sich deutschen Exportverboten.

Lobbyismus als Treiber der Deregulierung

Die Reform vom 1. Februar 2026 kam nicht ohne Vorgeschichte. Laut Lobbyregister des Bundestags wies Rheinmetall für 2024 ein Lobbybudget von 1,43 Millionen Euro aus. Airbus Defence und Space kam nach Recherchen von Abgeordnetenwatch auf 2,6 Millionen Euro. Hinzu kommen koordinierte Verbandskampagnen von VDMA und BDI, die über Jahre auf vereinfachte Genehmigungsverfahren gedrängt hatten.

Besonders sinnfällig ist die institutionalisierte Drehtür zwischen Politik und Industrie. Dirk Niebel, bis 2013 Bundesentwicklungsminister der FDP und zuständig für internationale Hilfe, wechselte nach seinem Ausscheiden als Leiter Regierungsbeziehungen zu Rheinmetall. Lobbycontrol und Transparency International haben wiederholt auf solche Wechsel hingewiesen. Verbindliche Karenzzeiten für Kabinettsmitglieder, die danach in die Rüstungsindustrie wechseln, gibt es in Deutschland nicht. Der Freitag dokumentierte, wie der Einfluss der Waffenlobby auf die Bundespolitik institutionell gewachsen ist.

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD 2025 formulierte eine "strategische Ausrichtung" der Rüstungsexporte an deutschen außenpolitischen Interessen. Verteidigungsminister Boris Pistorius plädiert dafür, Länder wie Indien, Japan und Australien bei Exportentscheidungen wie NATO-Partner zu behandeln. Die Stiftung Wissenschaft und Politik analysiert diesen Kurswechsel: Rüstungsexporte werden zunehmend als Instrument der Sicherheitspolitik definiert, nicht als regulierungsbedürftiges Risiko.

Israel: Zehnfacher Anstieg in zwölf Monaten

Eine besondere Dimension hat das Thema Israel. Das Bundeswirtschaftsministerium genehmigte für 2023 Rüstungsexporte nach Israel im Umfang von 323,2 Millionen Euro, nach 32 Millionen Euro im Jahr 2022. Das entspricht einer Verzehnfachung innerhalb von zwölf Monaten, ausgelöst durch den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023, wie table.media und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages dokumentieren. Für 2024 und 2025 kamen weitere Genehmigungen im dreistelligen Millionenbereich hinzu.

Gesondert stehen Schiffslieferungen: Deutschland liefert Israel drei Fregatten der Sa'ar-Klasse und zwei U-Boote der Dolphin-Klasse. Laut Recherchen der Informationsstelle Militarisierung (IMI) belaufen sich die Gesamtkosten auf rund drei Milliarden Euro, davon etwa eine Milliarde als Bundessubvention aus Steuergeldern. Diese U-Boote sind mit konventionellen Marschflugkörpern bestückbar und gelten als Teil der israelischen Abschreckungsstrategie.

Begründet werden diese Lieferungen mit der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands als Folge des Holocaust. Die Informationsstelle Militarisierung kritisiert, diese Begründung umgehe die Prüfung nach humanitärem Völkerrecht systematisch. Das Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte im Oktober 2023 einen Eilantrag gegen weitere Lieferungen ab, auch weil NGOs in Deutschland kein Klagerecht bei Rüstungsexportgenehmigungen besitzen.

Dual-Use: Halbleiter, KI und Drohnenkomponenten

Neben klassischen Rüstungsgütern gibt es eine zweite, weniger sichtbare Kategorie: Dual-Use-Güter. Das sind Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch eingesetzt werden können: Halbleiter, KI-Chips, Drohnenmotoren, Flugsteuerungssoftware. Die EU-Dual-Use-Verordnung von 2021 soll deren Export regulieren. Die Ausweitung der Allgemeinen Genehmigungen ab Februar 2026 höhlt diese Regelung in Teilen aus, weil auch diese Güter für NATO-Partner nun häufiger ohne Einzelprüfung exportiert werden dürfen.

Wie solche Kontrolllücken in der Praxis wirken, zeigen zwei konkrete Berichte. Business Insider berichtete über chinesische Technologiekomponenten in einem gemeinsamen Drohnenabwehrprojekt von Rheinmetall und der Deutschen Telekom. Wer die Endnutzung solcher Komponenten prüft, blieb offen. Eine Recherche von watson zum Ukrainekrieg dokumentierte, wie westliche Drohnenkomponenten, darunter Motoren, Kameras und Steuerungselektronik, über China, Hongkong und Kasachstan nach Russland gelangen, trotz der 2024 verschärften Exportregulierung. Die Kontrolle endet faktisch an der Fabrikpforte.

Schweden kontrolliert, Deutschland vereinfacht

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass strengere Kontrollen möglich sind. Schweden und Norwegen haben das Konzept des "military-related end-use" in ihrem Exportkontrollrecht verankert: Exporte an Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, werden unabhängig vom formalen Empfänger geprüft. Deutschland kennt eine solche Generalklausel nicht. Das Vereinigte Königreich betreibt zudem eine unabhängige Exportkontrollkommission, die Genehmigungsentscheidungen nachträglich bewertet. Eine vergleichbare Instanz fehlt in Deutschland.

Zentral für den Vergleich ist auch das Thema Post-Shipment-Kontrollen: tatsächliche Überprüfungen, ob Güter beim deklarierten Endempfänger ankamen. In Deutschland finden solche Kontrollen nach Schätzungen von Exportkontrollexperten bei weniger als fünf Prozent aller Lieferungen statt. Der Heckler-&-Koch-Skandal wäre durch solche Kontrollen frühzeitig aufgefallen. Stattdessen brauchte es eine NGO-Recherche und einen langen Strafprozess.

Strukturelles Defizit: BAFA und fehlende Klagerechte

Laut Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg (IFSH) ist das neue Rüstungsexportgesetz "zaghaft" mit "begrenzter Wirkung". Strukturell überfordert ist dabei vor allem das BAFA: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat nicht die Kapazität, bei steigendem Exportvolumen und ausgeweiteten Allgemeinen Genehmigungen die Prüftiefe zu halten. Die Aufklärung des Heckler-&-Koch-Skandals geschah nicht durch die BAFA, sondern durch externe Akteure.

Aktion Aufschrei, ein Bündnis aus 16 Organisationen, darunter Brot für die Welt, die IPPNW und die Deutsche Friedensgesellschaft, fordert seit 2011 ein Rüstungsexportverbot im Grundgesetz. Das Bündnis hat mehr als 100 institutionelle Unterstützer. Parlamentarische Mehrheiten hat die Kampagne nicht erreicht. Das neue Rüstungsexportgesetz von 2025 gibt NGOs weiterhin kein Klagerecht bei Exportentscheidungen. Zivilgesellschaft kann also nicht klagen, nur dokumentieren. Und auch das nur, wenn sie von illegalen Exporten erfährt.

Was die EU-Überprüfung bis Ende 2026 entscheiden wird

Die EU-Dual-Use-Verordnung von 2021 sieht eine Überprüfung der nationalen Umsetzung bis Ende 2026 vor. Deutschland wird dabei erklären müssen, wie die Ausweitung der Allgemeinen Genehmigungen mit den europäischen Vorgaben vereinbar ist. Mehrere Rechtswissenschaftler haben öffentlich bezweifelt, dass die Februar-Reform vollständig EU-konform ist.

Im Bundestag stehen parlamentarische Anfragen zur Lübeck-Verhaftung an, die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter. Der Heckler-&-Koch-Fall dauerte von den ersten illegalen Lieferungen bis zum BGH-Urteil über zehn Jahre. Die Verhaftungen in Lübeck zeigen: Das nächste dokumentierte Kontrollversagen wartet nicht auf eine Reform. Es ist wahrscheinlich bereits im Gange.

Quellen (18)

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