Pandemievertrag ohne Wirkung: WHO sucht Ausweg
Ein Jahr nach der feierlichen Verabschiedung tritt das WHO-Pandemieabkommen noch immer nicht in Kraft. Hinter dem diplomatischen Begriff "Verlängerung der Verhandlungen" steckt ein grundsätzlicher Streit: Pharmaunternehmen und Forschungseinrichtungen reicher Länder wollen anonym auf Erregerdaten zugreifen. Entwicklungsländer verlangen Transparenz, weil ohne Nachverfolgung niemand kontrollieren kann, wer aus ihren Daten Profite zieht.
Was das Abkommen verspricht
Die Weltgesundheitsversammlung verabschiedete am 20. Mai 2025 nach dreijährigen Verhandlungen das WHO-Pandemieabkommen mit 120 Zustimmungen, elf Enthaltungen und keiner Gegenstimme. Es legt fest: Pharmahersteller, die am Erreger-Zugangs- und Vorteilsteilungssystem (PABS) teilnehmen, müssen im Pandemiefall 20 Prozent ihrer Echtzeitproduktion von Impfstoffen, Therapeutika und Diagnostika an die WHO abgeben, mit Vorrang für einkommensschwache Länder.
Das Abkommen kann aber nicht zur Unterzeichnung freigegeben, nicht ratifiziert und nicht in Kraft gesetzt werden. Dafür sorgt ein fehlender Anhang: die PABS-Anlage, die regeln soll, wie das Erreger-Zugangs- und Vorteilsteilungssystem in der Praxis funktioniert. Genau hier scheiterten die Verhandlungen am 1. Mai 2026 nach einer Woche intensiver Gespräche. WHO-Mitgliedstaaten einigten sich danach auf eine Verlängerung der Frist um bis zu ein Jahr.
Warum die Verhandlungen scheitern
Der Kernstreit dreht sich um die Frage, wer Zugang zu Erregerdatenbanken bekommt und unter welchen Bedingungen. In diesen Datenbanken hinterlegen Wissenschaftler die genetischen Sequenzen von Viren mit Pandemiepotenzial: SARS-CoV-2, Hantavirus-Stämme, Vogelgrippe-Varianten und Dutzende weitere Erreger sind dort gespeichert.
Deutschland, Norwegen und die Schweiz beharren gemeinsam mit anderen Industriestaaten auf anonymem Zugang: Wer in der Datenbank sucht, soll das ohne Registrierung tun können. Das Argument lautet, offener Zugang beschleunige die wissenschaftliche Forschung.
Rund 100 Länder des Globalen Südens, angeführt von Südafrika, Brasilien, Indien, Indonesien und Ägypten, fordern ein verpflichtendes Nutzerregister. Wer Erregerdaten abruft, soll sich identifizieren und eine Datenzugangsvereinbarung unterschreiben. Der Streit geht nicht um Datenschutz im klassischen Sinn, sondern um wirtschaftliche Kontrolle: Ohne Nachverfolgung können Pharmaunternehmen behaupten, sie hätten die Sequenzen aus anderen Quellen erhalten und sich so der Pflicht zur Vorteilsteilung entziehen.
Mehr als 100 Nichtregierungsorganisationen, darunter Oxfam, warnten in einem gemeinsamen Brief, anonymer Zugang mache es "unmöglich" zu überprüfen, wer Erregerdaten nutze und ob die vereinbarten Gegenleistungen tatsächlich erbracht werden. Die Formulierung klingt technisch, trifft aber den Kern: Ein Abkommen, das Ungleichheiten bei der Impfstoffverteilung beheben soll, ist wirkungslos, wenn seine Durchsetzbarkeit an einem Schlupfloch hängt.
Was Covid-19 gezeigt hat
Der historische Hintergrund macht verständlich, warum Entwicklungsländer so entschieden auf Transparenz bestehen. Während der Covid-19-Pandemie entdeckten und meldeten afrikanische Länder kritische Varianten als erste. Die Impfstoffe, die aus dieser Frühwarnung entstanden, erhielten afrikanische Länder als letzte.
Afrika stellt 17 Prozent der Weltbevölkerung, erhielt aber weniger als 3 Prozent der globalen Impfstofflieferungen. Das PABS-System sollte diesen Teufelskreis durchbrechen: Wer Erregerdaten teilt, soll auch von den daraus entstehenden Produkten profitieren. Ohne ein durchsetzbares Nutzungsregister bleibt dieses Versprechen leer.
Ein weiteres Problem verschärft die Lage: Die Vereinigten Staaten fehlen am Verhandlungstisch. Präsident Trump leitete am 20. Januar 2025 den WHO-Austritt ein. Die USA, historisch größter WHO-Beitragszahler, haben das Pandemieabkommen nicht mitverhandelt und sind daran nicht gebunden. Für ein System, das globale Pandemieprävention organisieren soll, ist das ein erheblicher Glaubwürdigkeitsmangel.
WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus äußerte sich nach dem Scheitern am 1. Mai vorsichtig optimistisch: "Es wurden wirkliche Fortschritte bei der PABS-Anlage erzielt und ich bin zuversichtlich, dass durch fortgesetzte Verhandlungen die Differenzen überwunden werden können." Das Chatham House Institut hatte bereits 2025 gewarnt, das Abkommen könne den Multilateralismus eher schwächen als stärken, wenn grundlegende Gerechtigkeitsfragen ungelöst blieben.
Siebte Runde im Juli
Die nächste Sitzung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe findet vom 6. bis 17. Juli 2026 statt. Es ist die siebte Runde eines Gremiums, das die PABS-Anlage aushandeln soll. Gelingt dort kein Durchbruch, soll die Frage bis Mai 2027 der Weltgesundheitsversammlung vorgelegt werden.
Für das Inkrafttreten des Pandemieabkommens sind danach mindestens 60 Ratifizierungen erforderlich, auch diesen Schritt können Staaten erst vollziehen, wenn die PABS-Anlage fertig ist. Das sind mindestens zwei weitere Jahre, wenn alles glatt läuft. Die eigentliche Frage ist, ob nach einem weiteren Jahr vergeblicher Verhandlung der politische Wille überhaupt noch vorhanden sein wird, das Abkommen mit einem substanziellen Anhang auszustatten.
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