Wenn das BAMF irrt: Gerichte korrigieren tausendfach
Investigativ

Wenn das BAMF irrt: Gerichte korrigieren tausendfach

20.000 Mal korrigierten Gerichte und das BAMF selbst 2023 eigene Ablehnungsbescheide. Der Iran-Fall macht das strukturelle Problem sichtbar: Asylentscheider unter politischer Weisung, Anhörungen unter Zeitdruck und eine Klagefrist von nur einer Woche ohne aufschiebende Wirkung.

20. Mai 2026, 6:38 Uhr 1722 Wörter · 9 Min. Lesezeit

Drei von vier Iranern, die 2025 in Deutschland Asyl beantragten, wurden abgelehnt. Das ist nicht zu erklären mit der Lage im Herkunftsland: Der Iran verfolgte 2025 Oppositionelle mit Massenhinrichtungen, verhaftete Frauen wegen fehlenden Hidschabs und trieb die Repression nach den Aufständen der Jahre 2022 bis 2024 auf neue Höchststände. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entschied dennoch in 73 Prozent der substantiell geprüften Fälle gegen einen Schutzstatus. Es ist das deutlichste Symptom eines strukturellen Problems: Im Jahr 2023 mussten Verwaltungsgerichte und das BAMF selbst über 20.000 eigene ablehnende Bescheide korrigieren.

Wie der Iran-Fall das Systemversagen sichtbar macht

Das BAMF traf 2025 insgesamt 310.930 Asylentscheidungen, wie aus der Jahresbilanz hervorgeht, die das Bundesamt im Januar 2026 veröffentlichte. Die Gesamtschutzquote lag bei 28,1 Prozent, nach 44,4 Prozent im Jahr 2024. Der starke Rückgang hat einen technischen Grund: Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 setzte Deutschland die Asylverfahren für syrische Antragsteller aus. Syrer wurden zuvor mit Quoten von teilweise über 90 Prozent anerkannt und stellten die größte Herkunftsgruppe. Ihr Wegfall aus der laufenden Statistik drückte die Gesamtquote rechnerisch nach unten. Das ist kein Hinweis auf schlechtere Entscheidungsqualität, sondern auf eine veränderte Zusammensetzung der Antragstellenden.

Beim Iran verhält es sich anders. Die Schutzquote sank von 45 Prozent (2023) auf 37 Prozent (2024) und weiter auf 27 Prozent (2025). Das geschah nicht, weil sich die Antragstellerzahl dramatisch verändert hatte, sondern weil das BAMF die Schutzbedürftigkeit iranischer Staatsangehöriger zunehmend verneinte. Gleichzeitig verschlechterte sich die Menschenrechtslage im Iran nachweislich: Das Regime verhaftete Zehntausende im Nachgang der Proteste von 2022 bis 2024, systematisierte die staatliche Kontrolle über Frauen durch Kleidungsgesetze und Überwachungstechnik und erhöhte die Hinrichtungszahlen auf ein Niveau, das Menschenrechtsorganisationen als höchstes seit Jahren bewerten.

Pro Asyl, die bundesweit größte Flüchtlingsrechtsorganisation, legte im Februar 2026 ein Policy Paper vor, das BAMF-Bescheide zu Iran systematisch auswertete. Die Befunde lauten laut Pressemitteilung: "Realitätsferne Entscheidungsmuster mit problematischen Argumentationsstrukturen." Konkret dokumentiert Pro Asyl, dass Entscheider die staatliche Repressionspraxis im Iran systematisch unterschätzen, individuelle Verfolgungsgeschichten nicht ausreichend gewichten und insbesondere geschlechtsspezifische Verfolgung fehlerhaft beurteilen. Frauen aus dem Iran erhalten laut den Auswertungen zu 30 Prozent Schutz, Männer zu 25 Prozent. Dass Frauen eine marginal höhere Quote aufweisen, liegt nach Einschätzung von Pro Asyl an internationalem Druck, nicht an einer kohärenten Entscheidungspraxis.

Entscheider ohne Unabhängigkeit

Warum trifft das BAMF so viele fehlerhafte Entscheidungen? Ein zentraler struktureller Grund liegt in einer Reform aus dem Jahr 2005. Das Zuwanderungsgesetz schaffte die bis dahin bestehende funktionelle Unabhängigkeit der Asylentscheider ab. Seitdem sind sie reguläre Bundesbeamte, die der BAMF-Leitung und damit mittelbar dem Bundesinnenministerium unterstehen. Ihre Einzelfallentscheidungen sind weisungsgebunden.

Das hat praktische Konsequenzen. Wenn das Ministerium eine bestimmte Lageeinschätzung zu einem Herkunftsland bevorzugt, kann das Einfluss auf die Entscheidungspraxis ausüben. Verfassungsrechtler weisen auf die Spannung hin, die das zum Gebot rechtstaatlicher Einzelfallentscheidung erzeugt. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen, ein Netzwerk aus über zwanzig Beratungsstellen, bezeichnet die Weisungsgebundenheit als "strukturellen Bruch mit dem Rechtsstaatsprinzip". Im europäischen Vergleich ist die fehlende Unabhängigkeit der Asylentscheider eine deutsche Besonderheit: In Schweden und Frankreich gelten die entsprechenden Behördenmitarbeiter als funktionell unabhängig, in Schweden haben Asylsuchende zudem von Verfahrensbeginn an Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.

Hinzu kommt Zeitdruck. Anhörungen, in denen Entscheider die individuelle Verfolgungsgeschichte eines Menschen ermitteln sollen, werden häufig in weniger als einer Stunde abgeschlossen. Protokolle sind lückenhaft. Die Länderberichte, auf deren Grundlage entschieden wird, gelten Organisationen wie Pro Asyl und dem UNHCR in mehreren Fällen als "realitätsfern", besonders zu Iran, Afghanistan und Teilen Afrikas. Das BAMF selbst verweist auf Qualitätsaudits, ohne konkrete Verbesserungsmaßnahmen öffentlich zu benennen.

Die Folgen zeigen sich in den Gerichtsstatistiken. Im Jahr 2023 erhielten laut offizieller BAMF-Gerichtsstatistik 20.838 Menschen einen Schutzstatus in Deutschland, obwohl das BAMF sie zuvor abgelehnt hatte. 9.131 dieser Korrekturen gingen auf Gerichtsurteile zurück, die BAMF-Ablehnungen aufhoben. Weitere 4.475 Mal revidierte das BAMF seine eigene Entscheidung, bevor ein Gericht urteilte. 6.278 Personen erhielten Schutz über Folgeanträge. Weitere 954 Fälle wurden auf sonstigem Verwaltungsweg korrigiert. Die Gesamtzahl entspricht der Einwohnerzahl einer mittelgroßen deutschen Kleinstadt.

Eine Woche Zeit, um Schutz zu erkämpfen

Selbst wer gegen eine Ablehnung vorgehen will, stößt auf strukturelle Hindernisse. Das deutsche Asylrecht unterscheidet zwei Arten von Ablehnungen: die einfache und die "offensichtlich unbegründete". Bei einfachen Ablehnungen gilt eine Klagefrist von zwei Wochen; die Klage hat aufschiebende Wirkung, das heißt, der Bescheid kann nicht sofort vollzogen werden, solange das Gericht nicht entschieden hat.

Bei "offensichtlich unbegründeten" Ablehnungen dagegen beträgt die Klagefrist nach den Regelungen des Asylgesetzes nur eine Woche. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Konkret bedeutet das: Die Abschiebung bleibt möglich, auch wenn die Person gleichzeitig vor Gericht klagt. Um das zu verhindern, muss innerhalb derselben Wochenfrist ein separater Eilantrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht werden. Wer die Frist verpasst oder den Eilantrag nicht stellt, verliert die Aufenthaltsgestattung. Die Abschiebung wird danach rechtlich zulässig.

Diese Konstruktion ist für Betroffene kaum handhabbar. Eine gerade abgelehnte Person muss innerhalb von sieben Tagen einen Rechtsanwalt finden, in einer Fremdsprache kommunizieren, Klage einreichen und einen separaten Eilantrag stellen. Die verpflichtende Rechtsberatung, die in Abschiebungsverfahren eigentlich vorgesehen war, soll nach den Plänen der jetzigen Koalition gestrichen werden. Im europäischen Vergleich fällt Deutschland damit auf: Die Niederlande gewähren als Regelfall eine Beschwerdefrist von sechs Wochen mit aufschiebender Wirkung. Schweden sieht kostenlose Rechtsbeistandspflicht von Verfahrensbeginn an vor. Frankreich hat obligatorische Rechtsberatung im Verfahren eingeführt. Deutschland liegt mit der Wochenfrist ohne automatische Suspendierung am restriktiven Ende des europäischen Spektrums.

Das Dublin-Labyrinth

Neben dem eigentlichen Asylverfahren scheitert das System regelmäßig beim sogenannten Dublin-Verfahren. Das Dublin-System soll bestimmen, welcher EU-Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist. In der Theorie verhindert es Doppelprüfungen. In der Praxis liegt die Erfolgsquote tatsächlich vollzogener Überstellungen nach Einschätzung des UNHCR unter 25 Prozent.

Zum Stichtag 30. Juni 2025 lagen beim BAMF 29.312 anhängige Verfahren von Personen, die in Griechenland bereits als schutzberechtigt anerkannt worden waren. Diese Personen hätten nie in ein Dublin-Überstellungsverfahren einbezogen werden dürfen. Sie stehen trotzdem als offene Fälle in der Statistik und binden Kapazitäten.

Im Juni 2025 vollzog das Bundesinnenministerium eine Umstellung, die in der Öffentlichkeit kaum beachtet wurde. Ausländerbehörden stellten flächendeckend auf sogenannte Dublin-Verfahrensbescheinigungen um, anstelle der bis dahin üblichen Duldung. Diese Bescheinigung, faktisch ein A4-Ausdruck, entzieht Betroffenen mehrere Rechte gleichzeitig: Leistungsansprüche werden gekürzt, die Arbeitserlaubnis entfällt und die Rechtssicherheit sinkt auf ein Minimum. Der Flüchtlingsrat Bayern kritisierte das als "weitere Prekarisierung von Menschen, die ohnehin in rechtlicher Unsicherheit leben".

Was die Koalition beschleunigt

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Mai 2025 findet sich kein Abschnitt zur Qualitätsverbesserung im BAMF. Was dort steht, geht in die entgegengesetzte Richtung: Verdopplung der Abschiebehaftkapazitäten, Zentralisierung der Dublin-Überstellungen beim Bund, Abschiebungen auch nach Syrien und Afghanistan sowie Abschaffung der verpflichtenden Rechtsberatung in Abschiebungsverfahren.

Die Abschiebezahlen stiegen 2025 bereits auf 22.787, ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestags hervor. Häufigste Zielländer waren die Türkei (2.297 Personen), Georgien (1.690) und Spanien als Dublin-Überstellung (1.162). Am 27. Februar 2026 beschloss der Bundestag das Umsetzungsgesetz zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: schnellere Grenzverfahren, härtere Dublin-Regeln und eine erweiterte Liste sicherer Herkunftsstaaten.

Kritiker aus der Grünen-Bundestagsfraktion bezeichnen Teile dieser Maßnahmen als rechtswidrig. Abschiebungen nach Syrien seien nach geltendem EU-Recht und EGMR-Rechtsprechung nicht zulässig. Der Paritätische Gesamtverband warnte, die geplante Streichung der Pflichtrechtsberatung in Abschiebungsverfahren verstoße gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt hat auf diese Einwände bislang nicht öffentlich reagiert.

Was BVerwG-Urteil und GEAS-Umsetzung 2026 noch verändern

Im Februar 2026 traf das Bundesverwaltungsgericht eine Grundsatzentscheidung zur Zuständigkeitsverteilung im Asylsystem: Die Kompetenz für das Wiederaufgreifen von Asylentscheidungen liegt beim BAMF, nicht bei den Ausländerbehörden. Das schafft in der Praxis ein Koordinationsproblem, weil Ausländerbehörden bislang eigenständig auf veränderte Verfolgungslagen reagieren und Informationen weiterleiten konnten.

Pro Asyl fordert in seinem Policy Paper vom Februar 2026 ein konkretes Reformpaket: Wiedereinführung funktioneller Unabhängigkeit für Asylentscheider nach schwedischem Vorbild, Verlängerung der Klagefrist auf mindestens vier Wochen mit aufschiebender Wirkung als Regelfall, realitätsgerechtere Überarbeitung der Länderberichte für Iran und Überprüfung aller seit 2023 getroffenen Iran-Entscheidungen auf fehlerhafte Argumentationsmuster. Das Innenministerium hat diese Forderungen nicht beantwortet.

Ob das GEAS-Umsetzungsgesetz die Qualitätsprobleme im BAMF verringert oder durch den Fokus auf Verfahrensbeschleunigung verschärft, wird sich in den Gerichtsstatistiken der Jahre 2026 und 2027 zeigen. Der Maßstab liegt schon heute fest: Wenn Verwaltungsgerichte weiterhin Tausende BAMF-Entscheidungen pro Jahr kassieren müssen, hat das System sich nicht verbessert. Es hat nur seine Fehler effizienter produziert.

Quellen (14)

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