Eichmanns Akte: Was der BND bis heute verschweigt
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Eichmanns Akte: Was der BND bis heute verschweigt

Der BND wusste seit 1958, wo Adolf Eichmann in Argentinien lebte und unternahm nichts. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. Juni 2026 entschieden, dass die Akten, die erklären könnten, warum, weiterhin gesperrt bleiben.

4. Juni 2026, 20:41 Uhr 896 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Der Bundesnachrichtendienst teilte der CIA im März 1958 Aufenthaltsort und Decknamen von Adolf Eichmann mit. Eichmann war zu diesem Zeitpunkt mit deutschem Haftbefehl gesucht, lebte aber unbehelligt in Buenos Aires. Westdeutschland unternahm nichts. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. Juni 2026 entschieden, dass die BND-Akten, die erklären könnten, warum, weiterhin gesperrt bleiben. 66 Jahre nach den Ereignissen, 28 Jahre nachdem CIA und FBI ihre eigenen Eichmann-Akten geöffnet haben.

Eichmann, der BND und eine Zeitlücke von acht Jahren

Adolf Eichmann war der zentrale Organisator des Mordes an sechs Millionen europäischen Juden. Als SS-Obersturmbannführer koordinierte er die Deportationszüge, die Häftlinge aus ganz Europa in die Vernichtungslager transportierten. Nach Kriegsende floh er mit falschen Papieren nach Argentinien, wo er unter dem Namen Ricardo Klement unentdeckt in Buenos Aires lebte.

Unentdeckt von der deutschen Öffentlichkeit, nicht aber vom deutschen Geheimdienst: Laut CIA-Dokumenten, die USA 2006 freigegeben haben, wusste die Organisation Gehlen, der Vorläufer des BND, bereits seit 1952, dass Eichmann in Argentinien lebte. Am 19. März 1958 teilte der BND der CIA explizit seinen aktuellen Aufenthaltsort und seinen Decknamen mit. Bis zum Mossad-Einsatz zwei Jahre später geschah von westdeutscher Seite nichts.

Im Mai 1960 entführten israelische Mossad-Agenten Eichmann in Buenos Aires und brachten ihn nach Israel. Der Prozess in Jerusalem, der 1961 begann, zog weltweit Aufmerksamkeit auf sich. Hannah Arendts Berichte für den New Yorker prägten den Begriff der „Banalität des Bösen“. 1962 wurde Eichmann hingerichtet, als einziger NS-Verbrecher, den Israel je hinrichtete.

Warum Bonn schwieg: der Globke-Faktor

Die CIA-Dokumente von 2006 liefern eine Erklärung für das deutsche Schweigen, die bis heute politisch brisant ist. Adenauers engster Mitarbeiter im Bundeskanzleramt war Hans Globke, Staatssekretär von 1953 bis 1963. Globke hatte während des Dritten Reichs den ersten amtlichen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen mitverfasst und war damit einer der maßgeblichen Juristen, die der systematischen Entrechtung der deutschen Juden den rechtlichen Rahmen gegeben hatten.

Globke war nicht nur Adenauers engster Vertrauter. Als Chef des Bundeskanzleramts beaufsichtigte er auch den BND direkt, seit dessen Gründung am 1. April 1956. Der Dienst, der Eichmanns Aufenthaltsort kannte, wurde also von einem Mann geleitet, den Eichmanns Aussagen potenziell hätten belasten können. CIA-Dokumente belegen, dass die Sorge um Globkes Reputation ein zentrales Motiv für das Nichthandeln war: Eichmanns Aussagen hätten ihn vor einem internationalen Gericht direkt mit der Vernichtungsbürokratie in Verbindung bringen können.

Adenauer selbst unternahm, nach Berichten von Korrespondenten, Schritte, um das Ausmaß der Globke-Erwähnungen im Jerusalemer Prozess zu begrenzen. Der jüdisch-deutsche Journalist Rolf Vogel reiste als inoffizieller Emissär nach Israel. Ben-Gurion persönlich versicherte Vogel, dass Globkes Name unter den hundert Personen, zu denen Eichmann verhört worden war, nicht aufgetaucht sei. Vogel überbrachte die Nachricht umgehend nach Bonn.

Das Urteil vom 4. Juni 2026

Gaby Weber, Journalistin und Historikerin, arbeitet seit Jahrzehnten über die Verstrickung westdeutscher Geheimdienste in die NS-Nachgeschichte. Sie lebt in Buenos Aires, berichtet als freie Korrespondentin und forscht seit den 1990er Jahren zu deutsch-argentinischen Nachrichtendienstbeziehungen. Ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“ erschien 2012.

Weber klagte auf Einsicht in BND-Unterlagen zu drei Themen aus dem Jahr 1960: dem Pariser Abrüstungsgipfel, der Festnahme Adolf Eichmanns in Argentinien und US-amerikanischen Atomversuchen in Argentinien. Der BND gewährte ihr nur eingeschränkten Zugang; das Bundeskanzleramt als BND-Aufsichtsbehörde erließ eine Sperrerklärung, die verschiedene Geheimhaltungsgründe nannte.

2010 hatte Weber einen Teilerfolg errungen: Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die damalige Klassifizierung für „rechtswidrig“ und erzwang die Freigabe von rund 3.400 der insgesamt 4.500 Aktenseiten. Die verbleibenden rund 1.100 Seiten blieben jedoch gesperrt. Darum geht es im Verfahren, das Gericht nun abgeschlossen hat.

Am 4. Juni 2026 wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Webers Klage ab. Der Fachsenat hatte zuvor unter § 99 Verwaltungsgerichtsordnung zugunsten des Geheimschutzes entschieden. Das Gericht begründete: Die erbetenen Unterlagen enthielten Informationen, die auch heute noch Aufschluss über nachrichtendienstliche Arbeitsmethoden gäben. Hinzu kämen personenbezogene Daten, die noch immer schutzwürdig seien, sowie Informationen, die der BND im vertraulichen Austausch von ausländischen Nachrichtendiensten erhalten hatte und nicht ohne Zustimmung dieser Dienste weitergeben dürfe.

Weber bezeichnete die Entscheidung als unverständlich. Das Bundesarchivgesetz sehe eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren ohne Verlängerungsmöglichkeit vor. Dass ein Nachrichtendienst diese gesetzliche Grenze mit dem Verweis auf operative Methoden umgehen könne, sei mit dem Transparenzgebot einer demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar, erklärte sie nach der Urteilsverkündung.

Der internationale Vergleich: CIA und FBI öffneten 1998

Der Kontrast zum angloamerikanischen Umgang mit Eichmann-Akten ist frappant. In den USA verabschiedete der Kongress 1998 den Nazi War Crimes Disclosure Act. Daraufhin gaben CIA und FBI ihre Eichmann-Akten vollständig frei. Aus diesen Dokumenten stammt der entscheidende CIA-Vermerk über die BND-Mitteilung vom März 1958, der belegt, dass Bonn zwei Jahre vor der Mossad-Operation informiert war. Die deutschen Entsprechungen dieser Dokumente bleiben unter Verschluss.

Für Historiker, die an der Aufarbeitung arbeiten, ergibt sich daraus eine paradoxe Situation: Die amerikanische Seite des bilateralen Geheimdienstaustauschs von 1958 ist öffentlich zugänglich. Die deutsche Seite desselben Austauschs wird weiterhin als Staatsgeheimnis behandelt. Bereits die amerikanischen Quellen haben das historische Bild erheblich verändert. Noch ungeklärt bleiben Fragen, für deren Beantwortung nur die gesperrten BND-Dokumente infrage kommen: ob westdeutsche Stellen über die israelische Vorbereitung der Eichmann-Operation informiert waren, ob es koordiniertes Schweigen zwischen Bonn und Washington gab und in welchem Umfang der Geheimdienst über die Rolle seines eigenen Aufsehers Globke im Bilde war.

Was eine parlamentarische Aufarbeitung leisten müsste

Ohne gerichtlichen Weg bleibt der parlamentarische. Das Bundeskanzleramt als BND-Aufsichtsbehörde könnte die Sperrerklärung zurückziehen. Der Bundestag könnte per Untersuchungsausschuss Einblick in die Akten erzwingen, wie es in der Vergangenheit bei anderen Geheimdienstakten geschehen ist. Beides setzt politischen Willen voraus, der bislang nicht signalisiert wurde.

Es geht um mehr als historische Neugier. Die Frage, ob Westdeutschland einen der meistgesuchten NS-Verbrecher wissentlich jahrelang deckte, ist keine Fußnote der Geschichte. Sie berührt das Selbstbild der frühen Bundesrepublik und die institutionelle Kontinuität zwischen NS-Bürokratie und bundesdeutschem Staatsapparat. Solange die Akten gesperrt bleiben, gibt es darauf keine vollständige, belegte Antwort. Und solange die CIA-Dokumente öffentlich sind, die deutschen aber nicht, bleibt die Lücke sichtbar.

Quellen (11)

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