GKV-Reform: Bundestag stimmt am 26. Juni ab
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GKV-Reform: Bundestag stimmt am 26. Juni ab

Am 26. Juni stimmt der Bundestag über Warkens GKV-Reform ab. DGB-Chefin Fahimi nennt sie einen 'harten Schlag', ver.di kündigt Proteste an. Gleichzeitig verlangt Foodwatch von Finanzminister Klingbeil einen separaten Gesetzentwurf für die Zuckersteuer.

23. Mai 2026, 20:40 Uhr 820 Wörter · 5 Min. Lesezeit

Sechs Wochen bleiben der Koalition. Am 12. Juni beginnt die parlamentarische Beratung über Warkens GKV-Reform, am 26. Juni soll der Bundestag abstimmen, am 10. Juli der Bundesrat. Für 74 Millionen gesetzlich Versicherte entscheidet sich dann, was ihre Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2027 kostet und wer die Lasten trägt. Bevor das Votum fällt, läuft die organisierte Opposition heiß.

Was auf dem Spiel steht

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Bundeskabinett am 29. April beschlossen hat, setzt auf drei Hebel: eine Ausgabenbremse, die Steigerungen bei Ärzten, Kliniken und Pharmaunternehmen an das tatsächliche Einnahmenwachstum der Kassen koppelt; den Ausschluss von Leistungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen aus dem Erstattungskatalog; und erstmals eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab 2028. Das Einsparvolumen beträgt 16,3 Milliarden Euro jährlich.

Das klingt nach einer Menge, reicht aber nicht einmal halb so weit wie nötig. Nach Berechnungen des Sachverständigenrats wächst das GKV-Defizit bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro. Wer den Rest zahlen soll, ist die Frage, die parlamentarischen Beratungen beherrschen wird. Die meisten Sparmaßnahmen treten zudem erst 2027 in Kraft. Für das laufende Jahr bleibt der Beitragssatz stabil, was Gesundheitsministerin Nina Warken als politischen Erfolg verbucht.

Gewerkschaften erhöhen den Druck

Beim 23. ordentlichen Bundeskongress des DGB Mitte Mai wurde Yasmin Fahimi erneut als DGB-Vorsitzende gewählt und sprach mit ungewohnter Schärfe über die Gesundheitsreform. Das Sparpaket trage eine unverantwortliche Schieflage zulasten der Versicherten, sagte Fahimi. Ihr Kernangriff: Die Reform verteile die Lasten nicht nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Wer krank, chronisch erkrankt oder auf stationäre Leistungen angewiesen sei, zahle überproportional. Die DGB-Chefin forderte die sofortige Rücknahme der Kürzungspläne.

Ver.di hat bereits Proteste angekündigt, insbesondere gegen die geplante Ausgabenbremse für Pflegepersonal in Krankenhäusern. Die Reform sieht vor, dass Personalausgaben in der Pflege nur noch so stark steigen dürfen wie die Kasseneinnahmen. Im Klartext: Lohnanpassungen für Pflegekräfte, die über das Einnahmenwachstum hinausgehen, werden nicht mehr vollständig durch Kassenerstattungen gedeckt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat in einer Stellungnahme ähnliche Kritik formuliert: Die Reform treffe sozial schwache Gruppen überproportional, weil sie stärker auf GKV-Leistungen angewiesen seien als Besserverdienende.

Die Zuckersteuer als eigenständiger Kampf

Das politisch heikelste Element der Reform ist die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Getränke und das nicht nur wegen der Lobbyarbeit der Getränkeindustrie. Das Problem ist strukturell: Die Zuckersteuer soll zwar Teil des Gesundheitsgesetzes sein, fällt aber fiskalisch in die Zuständigkeit des Finanzministeriums. Foodwatch-Expertin Luise Molling bringt es auf den Punkt: „Der Finanzminister muss jetzt einen konkreten Gesetzentwurf für eine Zuckersteuer vorlegen.“ Das klingt nach einer technischen Forderung, ist aber strategisch: Ein eigenständiges Steuergesetz durch das Finanzministerium wäre in den parlamentarischen Verhandlungen schwerer zu streichen als eine Nebenregelung im Gesundheitsgesetz. Finanzminister Lars Klingbeil zeigt sich offen, hat aber noch keinen Entwurf vorgelegt.

Das Modell ist erprobt. In mehr als 50 Staaten gibt es bereits Steuern auf zuckerhaltige Getränke, darunter in Europa Großbritannien, Frankreich, Portugal und Belgien. Großbritannien führte seine Abgabe 2018 ein: 18 Pence pro Liter bei mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter, mit einer gestaffelten Erhöhung für Getränke mit mehr als acht Gramm. Frankreich verzeichnete nach der Einführung 2012 einen unmittelbaren Absatzrückgang bei Limonaden von drei bis vier Prozent. Der deutsche Entwurf sieht 26 Cent pro Liter ab fünf Gramm Zucker und 32 Cent ab acht Gramm vor. Eine Cola mit etwa 10,6 Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde damit um rund 32 Prozent teurer werden. Erwartet werden Einnahmen von 450 Millionen Euro jährlich, eine für das GKV-System kleine, gesundheitspolitisch aber signifikante Summe.

Abstimmung am 26. Juni: Was sich noch ändern kann

Zwischen erster Lesung am 12. Juni und Schlussabstimmung am 26. Juni werden die eigentlichen Kompromisse gemacht. Drei Streitpunkte dürften das Gesetz am stärksten verändern.

Erstens die Bürgergeld-Lücke: Der Bund zahlt für 5,6 Millionen Grundsicherungsempfänger 144 Euro monatlich in die GKV, obwohl die tatsächlichen Behandlungskosten diese Pauschale nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands um rund zehn Milliarden Euro jährlich übersteigen. CDU und SPD sind über eine Lösung uneinig. Ohne Einigung bleibt die größte Einzellücke im System offen.

Zweitens die Familienmitversicherung: Ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für Ehepartner ohne Kinder unter sieben Jahren, die bislang beitragsfrei mitversichert sind, stößt intern auf Widerstand. CSU-Gesundheitspolitikerin Emmi Zeulner hat angekündigt, diese Regelung im parlamentarischen Verfahren anzugreifen.

Drittens die Frage nach den ausgesparten Einnahmen. In der parlamentarischen Debatte werden Linke, Grüne und SPD-Abgeordnete fragen, warum eine Reform mit 16 Milliarden Einsparziel keine Einnahmenseite kennt. Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen hat bereits in der ersten Debatte am 7. Mai von einer Beitragssatzeskalation mit Ansage gesprochen. Möglichkeiten wie eine konsequentere Steuerbetrugsbekämpfung, die nach Berechnungen der früheren Staatsanwältin Anne Brorhilker bis zu 28 Milliarden Euro jährlich erschließen könnte oder eine Anpassung der Kapitalertragsteuer tauchen im Regierungsentwurf nicht auf.

Am 10. Juli muss der Bundesrat entscheiden. Lehnt er ab oder ruft den Vermittlungsausschuss an, verzögert sich das Inkrafttreten über den geplanten Termin 1. Januar 2027 hinaus. Treten die Maßnahmen später in Kraft als geplant, werden die Kassendefizite weiter wachsen und die Beiträge ohne gesteuerten Ausgleich steigen. Warken hat stabile Beitragssätze für 2026 versprochen. 2027 hängt davon ab, was der Bundestag in den nächsten sechs Wochen beschließt.

Quellen (8)

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