Haushalt 2027: 29-Milliarden-Lücke und EU-Frist verpasst
Am 8. Juni 2026 traten für alle öffentlichen Arbeitgeber in Deutschland neue Berichtspflichten in Kraft. Nicht weil der Bundestag ein Gesetz verabschiedet hätte, sondern weil die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz nun direkt gilt. Deutschland hatte die Umsetzungsfrist bis zum 7. Juni einfach verstreichen lassen. Währenddessen ringt das Kabinett um eine strukturelle Finanzierungslücke von fast 30 Milliarden Euro im Haushalt 2027.
Eckwerte für 2027: Was beschlossen ist und was noch fehlt
Am 29. April 2026 verabschiedete das Bundeskabinett die Eckwerte für den Haushalt 2027. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sprach von „Leitplanken", die Regierung zur Konsolidierung verpflichten. Investitionen von 118,5 Milliarden Euro sind geplant, was einem Investitionsanteil von mindestens 10,4 Prozent des Kernhaushalts entspräche. Zum Vergleich: Der Haushalt 2026 wurde mit 524,5 Milliarden Euro beschlossen, die Neuverschuldung lag bei 98 Milliarden Euro.
Offen bleibt eine strukturelle Finanzierungslücke von rund 29 Milliarden Euro für 2027. Diese Lücke wächst in den Folgejahren: Für 2029 werden 51 Milliarden Euro veranschlagt, für 2030 rund 60 Milliarden. Über den gesamten Planungshorizont bis 2030 summiert sich die Unterdeckung auf rund 140 Milliarden Euro. Die finale Schließung der Lücke für 2027 soll beim Kabinettsbeschluss Anfang Juli entschieden werden.
Geplante Einschnitte und ihre Kritiker
Die Koalition plant, die Lücke durch eine Kombination aus neuen Einnahmen und Ausgabenkürzungen zu schließen. Auf der Einnahmeseite sind eine Plastiksteuer, eine Zuckerabgabe sowie eine erhöhte Tabaksteuer vorgesehen. Auf der Ausgabenseite plant die Koalition, die Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung zu senken, das Elterngeld zu reformieren, die Inflationsanpassung der Grundsicherung zu streichen und das Wohngeld zu überarbeiten.
Beim Reformgipfel im Kanzleramt am Mittwochabend forderten DGB, Verdi, IG Metall und IG BCE stattdessen eine Vermögenssteuer, eine einmalige Vermögensabgabe und den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge. Fasst man die Schätzungen verschiedener Ökonomen zusammen, könnte eine Vermögenssteuer je nach Ausgestaltung zwischen 25 und 147 Milliarden Euro jährlich einbringen. Diese Option kommt in der offiziellen Haushaltsdebatte nicht vor. Die gemeinsame Erklärung der Gewerkschaften nach dem Gipfel war gemessen, aber präzise: „Jetzt kommt es darauf an, die richtigen Entscheidungen zu treffen."
Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch kritisierte, die Koalition habe für die sozialökologische Transformation keine tragfähige Finanzierung. Weder für die Energiewende noch für Bildungsinvestitionen seien in den Eckwerten ausreichende Mittel vorgesehen. Der Koalitionsausschuss soll die verbindlichen Eckpunkte für das gesamte Reformpaket Anfang Juli festlegen, konkrete Beschlüsse gab es beim Gipfel nicht.
EU-Frist verpasst: Was für Arbeitgeber und Beschäftigte gilt
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Unternehmen, Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern offenzulegen, Gehaltsgeheimhaltungsklauseln zu verbieten und Einstiegsgehälter in Stellenausschreibungen anzugeben. Ziel ist es, systematische Lohnungleichheit messbar und klagbar zu machen. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht war der 7. Juni 2026.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) räumte ein, Deutschland werde die Richtlinie „in dieser Legislaturperiode" umsetzen, ohne konkretes Datum zu nennen. Die Umsetzung solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam" sein. Was das konkret bedeutet: Für öffentliche Arbeitgeber gilt die EU-Richtlinie ab dem 8. Juni direkt. Für private Unternehmen nicht unmittelbar, aber deutsche Arbeitsgerichte werden bestehendes Recht von nun an EU-konform und damit strenger auslegen. Für Beschäftigte bei privaten Unternehmen sind neue Klagen möglich, auch ohne nationales Umsetzungsgesetz.
Arbeitsrechtsexperte Dr. Alexander Insam empfahl Arbeitgebern, die Richtlinie bereits jetzt ernst zu nehmen: „Lohnungleichheitsklagen stellen ein reales Risiko dar." Die EU-Kommission prüft nach Angaben mehrerer Fachmedien ein Vertragsverletzungsverfahren. Dieses könnte zu Bußgeldern und täglichen Strafzahlungen führen, wenn Deutschland die Richtlinie nicht zeitnah umsetzt. Die Berichtspflichten für Unternehmen, die eigentlich 2026 hätten starten sollen, wurden auf Juni 2028 verschoben.
Juli-Kabinett entscheidet über 29 Milliarden Euro
Bis zum finalen Kabinettsbeschluss Anfang Juli soll die Lücke weiter verringert werden. Wie das geschehen soll, ist politisch umstritten: Die SPD ist bei Einschnitten bei Elterngeld und Grundsicherung intern gespalten, die Union lehnt die von den Gewerkschaften geforderte Vermögenssteuer ab. Kanzler Friedrich Merz hatte vergangene Woche öffentlich bekundet, die Geduld mit dem Koalitionspartner sei erschöpft.
Die verpasste EU-Frist steht zudem nicht für sich allein. Das Bundesjustizministerium hat in dieser Legislaturperiode bereits mehrere EU-Richtlinien verspätet umgesetzt. Ob die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, entscheidet sich in den kommenden Monaten. Die daraus entstehenden Strafzahlungen kämen zu dem ohnehin angespannten Haushalt hinzu und würden die 29-Milliarden-Lücke weiter vergrößern.
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