Eine Million Fälle: Deutschlands Justiz am Limit
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Eine Million Fälle: Deutschlands Justiz am Limit

Erstmals liegen mehr als eine Million Strafverfahren unbearbeitet bei deutschen Staatsanwaltschaften. Dem Deutschen Richterbund zufolge fehlen 2.000 Strafverfolger, während Bundesjustizministerin Hubig auf ein neues Förderpaket von 500 Millionen Euro setzt.

7. Juni 2026, 15:11 Uhr 785 Wörter · 4 Min. Lesezeit

Wer eine Strafanzeige stellt und am Ende eine Einstellungsmitteilung bekommt, ist keine Ausnahme mehr, sondern ein alltägliches Erlebnis im deutschen Rechtssystem. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat diese Entwicklung am 1. Juni 2026 mit einer Zahl greifbar gemacht, die selbst Strafjuristen überrascht hat: Erstmals lagen zum Jahresende 2025 mehr als eine Million Strafverfahren unbearbeitet bei deutschen Staatsanwaltschaften. Es fehlen 2.000 Strafverfolger.

Wie aus 700.000 eine Million Akten wurden

Ende 2020 lagen rund 700.000 Verfahren offen. Fünf Jahre später sind es mehr als eine Million, ein Zuwachs von fast 50 Prozent. Dabei hat sich die Zahl der Neuverfahren kaum verändert: Rund 5,5 Millionen Strafverfahren landen jährlich bei den Staatsanwaltschaften, drittes Jahr in Folge auf diesem Niveau. Der Rückstand wächst nicht, weil mehr Straftaten begangen werden, sondern weil das Personal nicht ausreicht, um die eingehenden Verfahren abzuarbeiten.

DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn hatte bereits im Januar 2026 gefordert, die "chronisch unterbesetzten Staatsanwaltschaften und Strafgerichte" müssten endlich aufgestockt werden. Der Richterbund beziffert das Defizit auf bundesweit 2.000 Strafverfolger. In der Praxis bedeutet das: In fast allen Bundesländern machen drei Ermittler die Arbeit für vier. Allein in Nordrhein-Westfalen fehlen laut offiziellem Stellenplan der Justiz mehr als 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Der demografische Faktor verschärft die Lage zusätzlich. Viele erfahrene Strafverfolger gehen in den nächsten Jahren in Rente. Der Nachwuchs, der die Referendariatsausbildung abschließt, reicht zahlenmäßig nicht aus, um diese Lücken zu schließen. Das war absehbar, wurde aber systematisch unterschätzt.

Was die Überlastung für Opfer und Beschuldigte bedeutet

Die unmittelbarste Konsequenz ist der Einstellungsdruck. Wenn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit zu vielen Verfahren gleichzeitig konfrontiert sind, werden Fälle mit geringerem Strafrahmen häufiger eingestellt, auch dann, wenn die Beweislage eine Anklage tragen würde. Das trifft vor allem Opfer von Vermögensdelikten, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen: Sie stellen Anzeige und bekommen nach Monaten oder Jahren eine Einstellungsmitteilung, ohne dass jemals ein Gericht über den Vorwurf entschieden hätte.

In schwerwiegenderen Fällen verlängern sich die Bearbeitungszeiten erheblich. Wirtschaftsstrafverfahren mit mehreren Beschuldigten können sich über viele Jahre erstrecken. In der Vergangenheit kam es in Einzelfällen vor, dass Strafverfolgung an die Verjährungsgrenze stieß, nicht weil die Schuld unklar war, sondern weil die Verfahren schlicht nicht rechtzeitig abgeschlossen wurden.

Für Beschuldigte stellt die Verfahrensdauer ebenfalls ein Problem dar. Wer jahrelang unter einem Tatverdacht steht, ohne dass es zu einer abschließenden Entscheidung kommt, trägt eine soziale und berufliche Last, die der Rechtsstaat eigentlich zügig auflösen sollte, in die eine oder die andere Richtung.

Hubigs 500 Millionen und ihre Grenzen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, den "Pakt für den Rechtsstaat" im Jahr 2026 neu aufzulegen. Das Instrument wurde in der vorherigen Legislaturperiode eingeführt: Der Bund stellt den Ländern Fördermittel bereit, damit diese Richter- und Staatsanwaltsstellen sowie Digitalisierungsmaßnahmen finanzieren können. Das neue Paket soll rund 500 Millionen Euro über vier Jahre umfassen, verteilt auf zwei Tranchen.

Das klingt nach viel. Rechnet man grob durch, welches Stellenvolumen 500 Millionen Euro über vier Jahre bei einem mittleren Jahresgehalt einer Staatsanwältin von rund 75.000 Euro ergeben, kommt man auf eine Kapazität von deutlich unter 2.000 Vollzeitstellen, zumal noch Verwaltungsoverhead und Sachkosten hinzukommen. Der Pakt kann also das volle Defizit rechnerisch nicht schließen.

Hinzu kommt die föderale Realität. Justiz ist Ländersache. Der Bund kann Anreize setzen, aber nicht vorschreiben, dass Länder die Mittel für dauerhafte Stellen nutzen statt für zeitlich befristete Projekte. In der Vergangenheit haben manche Bundesländer Paktmittel in IT-Projekte oder Ausbildungsmaßnahmen gelenkt, was sinnvoll sein kann, aber keine unmittelbare Kapazitätswirkung hat.

Ob der Pakt 2026 noch beschlossen wird

Hubig hat als Ziel genannt, sich noch 2026 mit den Ländern auf die Neuauflage des Pakts zu einigen. Die Verhandlungen mit den Justizministerien der Länder haben begonnen. Gelingt eine Einigung, könnten erste Mittel noch in diesem Jahr fließen. Dauern die Gespräche länger, verschiebt sich die Umsetzung in das Jahr 2027.

Der Richterbund hat unmissverständlich gemacht, was er erwartet: schnelles Handeln. Ein Pakt, der 2027 in Kraft tritt und dessen Stellenwirkung erst 2028 oder 2029 spürbar wird, kommt für die Hälfte der heute aufgelaufenen Million Verfahren schlicht zu spät. Die Bundesjustizministerin weiß das. Die Frage ist, ob die Länder sich auf ein ausreichend großes Paket einigen und zwar rechtzeitig.

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