Trumps KI-Order: USA wählen den freiwilligen Weg
Das Wort "freiwillig" steht achtmal im Executive Order, den Donald Trump am 2. Juni 2026 zur KI-Sicherheit unterzeichnet hat. Ein früherer Entwurf sah noch eine 90-tägige Pflichtprüfung vor, dann setzte sich die Tech-Lobby durch. OpenAI, Anthropic und Google können neue KI-Modelle nun zur Sicherheitsprüfung einreichen oder es bleiben lassen.
Was Trump unterschrieben hat
Der Executive Order richtet sich an Betreiber sogenannter Frontier-Modelle, also KI-Systeme an der technologischen Leistungsgrenze. Unternehmen können neue Modelle bis zu 30 Tage vor öffentlicher Veröffentlichung beim nationalen Sicherheitsberater einreichen. Der Sicherheitsapparat kann die Modelle auf Risiken prüfen und Empfehlungen aussprechen. Eine Blockierung der Veröffentlichung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Wortlaut des Dokuments ist eindeutig: "Nothing in this section shall be construed to authorize the creation of a mandatory governmental licensing, preclearance, or permitting requirement for the development, publication, release, or distribution of new AI models." Daneben weist der Order die Bundesbehörden an, Benchmarks für die Bewertung von KI-Modellen nach Cyberfähigkeiten zu entwickeln und einen Informationskanal für KI-Sicherheitslücken aufzubauen. Sicherheitspolitisch zielt das Dokument weniger auf den KI-Markt als auf die Absicherung staatlicher Systeme gegen feindliche Nutzung.
Vom 90-Tage-Entwurf zum freiwilligen Kompromiss
Ein früherer Entwurf des Executive Orders sah eine verpflichtende 90-Tage-Prüffrist vor. Regierung und Sicherheitsbehörden sollten in dieser Zeit nicht nur Einsicht, sondern auch Eingriffsmöglichkeiten bei als gefährlich eingestuften Modellen erhalten. Dieser Entwurf wurde im Mai 2026 verworfen, nachdem Trump erklärt hatte, zu strikte Regeln gefährdeten die Wettbewerbsfähigkeit amerikanischer KI-Unternehmen gegenüber China. Der Kompromiss: 30 Tage, freiwillig, kein Veto. OpenAI und Anthropic begrüßten das Ergebnis. Anthropic hatte in früheren Stellungnahmen selbst auf die Notwendigkeit staatlicher Überprüfung großer KI-Modelle hingewiesen, allerdings an die Bedingung geknüpft, dass auf Regierungsseite ausreichend technische Expertise vorhanden sei und die Kontrolle über demokratisch legitimierte Institutionen erfolge.
EU-Pflicht: Bußgelder ab 2. August
In der Europäischen Union ist freiwillige Selbstregulierung bei KI-Inhalten kein Modell. Artikel 50 der KI-Verordnung tritt am 2. August 2026 in Kraft. Er verpflichtet Betreiber und Anbieter von KI-Systemen, generierte Inhalte als KI-produziert zu kennzeichnen: Texte, Bilder, Videos und Audiobeiträge. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen der Größenordnung von Google oder Meta wäre das die dreiprozentige Umsatzschwelle.
Die Bundesnetzagentur wurde als deutsche Aufsichtsbehörde bestimmt und erhält dafür nach Angaben der Bundesregierung 49 Millionen Euro jährlich. Die Verordnung sieht in Artikel 50 Absatz 4 eine Ausnahme vor: Wer als identifizierbare natürliche Person redaktionelle Verantwortung für einen Inhalt übernimmt, ist von der Kennzeichnungspflicht befreit. Eine Pro-forma-Freigabe reicht dafür laut Deutschem Journalisten-Verband nicht aus.
Das China-Argument und seine Grenzen
Trump und die amerikanische Tech-Branche teilen die Prämisse: Zu strenge Regulierung begünstige chinesische KI-Unternehmen. Das Argument hat einen realen Kern. China hat den Export von KI-Modellen seit 2023 unter staatliche Kontrolle gestellt, entwickelt aber weiterhin leistungsstarke Systeme ohne westliche Sicherheitsstandards.
Kritiker freiwilliger Selbstregulierung aus der Zivilgesellschaft zeigen auf die Geschichte der Plattformregulierung. AlgorithmWatch in Berlin und Netzpolitik.org verweisen darauf, dass freiwillige Selbstverpflichtungen digitaler Plattformen regelmäßig scheiterten: Meta hatte bis 2018 zugesichert, keine Nutzerdaten missbräuchlich weiterzugeben und verlor mit dem Cambridge-Analytica-Skandal 87 Millionen Nutzerprofile. Wer keine Sanktionen fürchtet, priorisiert Geschwindigkeit über Sicherheit, lautet das Strukturargument gegen den Trumpschen Ansatz.
Ein Gegenbeispiel liefert YouTube aus eigener Initiative: Die Plattform führte im Mai 2026 automatische KI-Erkennung für Videos ein, ohne gesetzlichen Zwang. Das Label erscheint nun bei fotorealistischen KI-Inhalten automatisch, auch wenn der Ersteller sie nicht deklariert. Für Videos, die mit Googles eigenem Videomodell Veo 3 erstellt wurden, ist das Label dauerhaft und nicht anfechtbar. YouTube gehört zu Google, einem der drei im Trump-Order namentlich genannten Unternehmen, das gleichzeitig unter der EU-Kennzeichnungspflicht steht und sich damit in zwei unterschiedlichen Regulierungsregimen bewegt.
Neun Wochen bis zum EU-Bußgeld
Am 2. August läuft die EU-Frist ab. Erste Bußgeldverfahren erwarten Medienrechtsjuristen für Herbst 2026, wenn die Bundesnetzagentur nach den ersten Verstößen Sanktionsverfahren eröffnet. Der Trick für betroffene Unternehmen liegt in der redaktionellen Ausnahmeregelung: Wer nachweislich eine namentlich verantwortliche Person die Inhalte prüfen lässt, ist befreit. Wie eng die Behörden das auslegen, wird sich in den ersten Musterklagen zeigen. Die Benchmarks für Cyberfähigkeiten, die der Trump-Order von den Behörden entwickeln lässt, sind dagegen noch nicht einmal definiert; das Weiße Haus nannte keine Frist für ihre Fertigstellung. Wann die ersten freiwilligen KI-Einreichungen in Washington eingehen, ist ebenfalls offen.
Die Regulierungslücke zwischen Brüssel und Washington wird damit vorerst größer, nicht kleiner. Für Unternehmen, die auf beiden Märkten tätig sind, bedeutet das: In Europa sind KI-Kennzeichnungspflichten ab August rechtlich durchsetzbar. In den USA existiert ein freiwilliger Kanal, dessen Nutzung niemand kontrolliert. Ob das genügt, wird sich zeigen, wenn ein großes neues Modell angekündigt wird und die Frage auf dem Tisch liegt, ob der Kanal genutzt wurde.
Aktualisierungen
Update 5. Juni, 21:05 Uhr: Eine Bitkom-Studie vom Februar 2026 legt den innerdeutschen Kontrast zur Regulierungsdebatte offen. 41 Prozent der deutschen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten setzen KI aktiv ein, eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Doch nur 21 Prozent haben eine formale KI-Strategie und 19 Prozent haben im Zuge der KI-Einführung Stellen abgebaut. Die technologische Adoption verläuft ohne governance-strukturelle Basis. Wenn die EU-Kennzeichnungspflicht am 2. August in Kraft tritt, trifft sie Firmen, die KI bereits einsetzen, aber oft nicht wissen, ob und wie ihre internen Systeme unter die Verordnung fallen.
Kommentare